am 16-05-2021 16:38
Ich bin Privatverkäufer und hatte einen Kaffeevollautomaten verkauft der zu 100% funktionierte. Das Angebot war ohne Rückgabe.
Nach 4 Wochen und 100 Bezüge war die Maschine angeblich defekt und es wurde rine Rückgabe angefragt. Ich hatte aber eine Rückgabe abgelehnt. Tortzdem wurde durch den Punkt , Artikel weicht vpn der Beschreibung ab, eine Rückgabe geöffnet und auch von Seten Ebays durchgeführt.
Nun ist mein Geld weg und die Maschine defekt.
Was kann ich da noch machen?
@sabine33de schrieb:Ich bin Privatverkäufer und hatte einen Kaffeevollautomaten verkauft der zu 100% funktionierte. Das Angebot war ohne Rückgabe.
Nach 4 Wochen und 100 Bezüge war die Maschine angeblich defekt und es wurde rine Rückgabe angefragt. Ich hatte aber eine Rückgabe abgelehnt. Tortzdem wurde durch den Punkt , Artikel weicht vpn der Beschreibung ab, eine Rückgabe geöffnet und auch von Seten Ebays durchgeführt.
Nun ist mein Geld weg und die Maschine defekt.
Was kann ich da noch machen?
Nichts.... du hast Paypal im Angebot, der Käufer hat mit PP gezahlt, Paypal gibt dem Käufer recht und that's all.
@sabine33de schrieb:Ich bin Privatverkäufer und hatte einen Kaffeevollautomaten verkauft der zu 100% funktionierte. Das Angebot war ohne Rückgabe.
Nach 4 Wochen und 100 Bezüge war die Maschine angeblich defekt und es wurde rine Rückgabe angefragt. Ich hatte aber eine Rückgabe abgelehnt. Tortzdem wurde durch den Punkt , Artikel weicht vpn der Beschreibung ab, eine Rückgabe geöffnet und auch von Seten Ebays durchgeführt.
Nun ist mein Geld weg und die Maschine defekt.
Was kann ich da noch machen?
Du kanst ja sicher ablesen, wie oft gebrüht wurde.
Dein Problem ist "kein" Gewährleistungsausschluss!
Wichtig: Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die gesetzliche Gewährleistung sämtliche Fehler abdeckt, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Dies ist jedoch nicht so! Die Gewährleistung stellt keine befristete Haltbarkeitsgarantie dar, sondern räumt dem Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Geht die Sache später aufgrund eines Bedienungsfehlers, Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt, liegt in der Regel kein Gewährleistungsfall vor.
Im Zweifel würde ich bei dem Betrag meine Rechtschutz befragen.
Die Maschine hast du schon zurück?
Außer du machst das gewerblich?!