08-10-2025 21:30
Hallo Zusammen,
ich habe am 16.07.25 ein gebrauchtes Kombiinstrument für mein PKW von einem gewerblichen Verkäufer aus Polen erworben und am 25.07.25 geliefert bekommen, nachdem wir ursprünglich um einen späteren Versand wegen urlaubsbedingter Abwesenheit gebeten hatten und dies nicht richtig vom Verkäufer verstanden worden ist.
Erst zum 03.09.25 habe ich einen Termin zum Einbau des Kombiinstrumentes in meiner Autowerkstatt erhalten, weil dringendere Aufträge Priorität hatten. Somit konnte ich die Rückgabefrist nicht einhalten. Da aber die Herstellernummer übereinstimmte und mir der Verkäufer seriös erschien, habe ich darauf vertraut, dass alles seine Richtigkeit haben wird. In der Werkstatt wurde dann während des Einbauens festgestellt, dass Daten auf dem Kombiinstrument vom Ursprungsfahrzeug nicht gelöscht worden sind und somit eine Programmierung bzw. Anpassung auf meinen PKW durch die Werkstatt nicht vorgenommen werden kann. Laut Aussage der Werkstatt hätten die Daten auf dem Kombiinstrument beim Ausbauen gelöscht werden müssen, ein sogenanntes „entheiraten“. Die Werkstatt selbst kann diese Daten nicht mehr nach dem Ausbau löschen.
Die Rückgabefrist ist weit überschritten, da aber das Kombiinstrument in meinen Augen nicht funktionsfähig ist, aber als funktionsfähig verkauft wurde, habe ich einen Rückgabeantrag an den Verkäufer gestellt, gleichzeitg den Verkäufer angeschrieben, das Problem geschildert, die Rechnung der Autowerkstatt zu seiner Information angefügt und um Kulanz auf Rücknahme des Kombiinstrumentes sowie Kaufpreiserstattung gebeten.
Der Verkäufer antwortete, dass er ein funktionsfähiges Kombiinstrument verkauft hat und verwies darauf, dass der Einbau und die Programmierung von einer Werkstatt vorzunehmen sei und er nicht meine Kosten der Werkstatt für den Einbau und Programmierung übernehmen wird. Seine Verantwortung beschränkt sich auf die Lieferung eines funktionsfähigen Produktes, das der Beschreibung entspricht und somit erfüllt wurde. Der Rückgabeantrag wurde abgelehnt und geschlossen.
Auf meine Nachricht, dass nicht die Kosten der Werkstatt das Problem ist-diese trage ich selbstverständlich-sondern die nicht gelöschten Daten im Kombiinstrument, welche den Einbau bzw. die Programmierung verhindern, kam keine Antwort.
Ich bin nun ratlos, was ich noch tun kann. Der automatische Kundendienstassiztent von ebay schreibt, dass der Rückgabeantrag geschlossen und ein Einspruch somit nicht mehr möglich ist. Der Verkäufer reagiert nicht auf meine Nachricht bzw. hat das Problem nicht verstanden oder will nicht verstehen. Die Rückgabefrist ist weit überschritten, ich habe einen Artikel, der nicht funktionsfähig ist. Seht Ihr eine Möglichkeit, was könnte ich noch versuchen?
Liebe Grüße,
flower200311
Gelöst! Gehe zu Lösung.
25-10-2025 19:02
10-10-2025 08:28
@flower200311 schrieb:Hallo Zusammen,
ich habe am 16.07.25 ein gebrauchtes Kombiinstrument für mein PKW von einem gewerblichen Verkäufer aus Polen erworben und am 25.07.25 geliefert bekommen, nachdem wir ursprünglich um einen späteren Versand wegen urlaubsbedingter Abwesenheit gebeten hatten und dies nicht richtig vom Verkäufer verstanden worden ist.
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Verkäufer haben eine Bearbeitungszeit angegeben, dieser Zeitraum muss eingehalten werden, sonst gibt es ggf. Mängeleintrag bei eBay
09-10-2025 21:43
Moin @flower200311
bei Ebay hast Du keine Chance mehr, da die Frist abgelaufen ist.
Wenn Du mit Paypal gezahlt hast, kannst Du dort einen Fall eröffnen:
09-10-2025 20:46
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung!
Was genau ist gemeint mit einem Fall eröffnen "Artikel ist nicht wie beschrieben"? Oder anders gefragt, wo finde ich diesen Punkt bei eBay?
Ich habe weder in der Kauf-Ansicht noch Rückgabe-Ansicht des Artikels ein Auswahlmenü, um z.B. eBay einzuschalten, weil der Artikel nicht wie beschrieben ist und der Verkäufer nicht reagiert. Mein Rückgabeantrag wurde vom Verkäufer geschlossen bzw. abgelehnt, es ist kein erneuter Rückgabeantrag möglich.
Ich würde gern dem Verkäufer die Möglichkeit geben, sich zu der Programmierung zu äußern, eventuell könnte er diese sogar selbst noch löschen. Wäre ja ein Versuch wert.
Ansonsten natürlich, bleibt noch der Rechtsweg. Mal sehen, wie ich weiterkomme!
Danke nochmal und liebe Grüße an die Ostsee,
flower200311
08-10-2025 21:43
Moin @flower200311
auch wenn der Verkäuferschutz bei Ebay abgelaufen ist, hast Du immer noch die Möglichkeit, einen Fall mit der Begründung "Artikel ist nicht wie beschrieben" bei Deinem Zahlungsdienstleister zu eröffnen.
Sollte dies nicht funktionieren, bleibt Dir nur der Rechtsweg, wenn der Verkäufer wirklich aus Polen kommt und dies nicht nur der Artikelstandort ist, wie z.B. bei vielen chinesischen Händlern.