15-03-2021 17:10
Guten Tag,
ich habe mir versehentlich einen Artikel ersteigert, den ich nicht haben wollte und habe ihn vor dem Gebotsende angeschrieben und ihn gebeten die rücknahme zu bewilligen. Aber leider sieht der Verkäufer das nicht so und hat mir eine Frist bis Mittwoch gegeben (am Montag Mittag ersteigert), ansonsten würde sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten... Ich habe ihr gesagt, dass ich das Geld nicht aufbringen kann und es ihr frühstens am Monatsanfang geben kann. Kann sie mir nach 3 Tagen schon direkt mir rechtlichen Schritten drohen? Hilfe wäre schön
LG
@lepoob schrieb:Guten Tag,
ich habe mir versehentlich einen Artikel ersteigert, den ich nicht haben wollte und habe ihn vor dem Gebotsende angeschrieben und ihn gebeten die rücknahme zu bewilligen. Aber leider sieht der Verkäufer das nicht so und hat mir eine Frist bis Mittwoch gegeben (am Montag Mittag ersteigert), ansonsten würde sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten... Ich habe ihr gesagt, dass ich das Geld nicht aufbringen kann und es ihr frühstens am Monatsanfang geben kann. Kann sie mir nach 3 Tagen schon direkt mir rechtlichen Schritten drohen? Hilfe wäre schön
LG
Tagchen @lepoob
Vielleicht bedenkst du erst einmal, dass der Verkäufer sich kräftig über dich geärgert hat. Für ihn ist das alles nur umständlich und wer weiß, wie oft ihm das schon passiert ist. Da wird dann schon mal scharf geschossen.
Selbst wenn ich dir zugestehen wollte, dass du am Smartphone hantiert hast und da dann tatsächlich schon mal was in die Hose geht, musst du dich fragen lassen, warum schaust du eingeloggt Artikel an, die du dir sowieso nicht leisten kannst?
Tatsächlich kann ein privater Verkäufer auf Erfüllung des Vetrags pochen oder alternativ auf Schadensersatz. Allerdings müsste er dir zuvor eine datierte und angemessene Frist zur Zahlung setzen, damit du in Verzug gerätst.
Es gibt auch Leute, die meinen, man könnte aufgrund der AGB von EBay schon auf die Schnelle einen Mahnbescheid erwirken, weil der Käufer nach wenigen Tagen in Verzug sei. Zwei Juristen, drei Meinungen, fällt mir dazu ein.
Einleiten kann man das trotzdem. Ob es zu etwas führt, ist eine andere Frage.
Würdest du mal mitteilen, um welchen Artikel es geht? Vielleicht sieht man da was zum "Kleingedruckten".
Antworten geht über Kommentar.
Gebote und Käufe sind verbindlich und rechtsgültig!
Verkäufer gewerblich = Widerrufsrecht
Verkäufer privat = bezahlen denn die müssen nicht stornieren
Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Man ersteigert nicht "versehentlich", dazu sind mehrere Klicks nötig. Warum bietet man wenn man den Artikel nicht will?
EBAY IST KEIN SPIELPLATZ!
Soso. Versehentlich geboten. Das glaubt Dir kein Mensch.
Du hast auf zwei Gitarren geboten - eine hast du gewonnen.
Gebotsübersicht: Einzelheiten | eBay
Bei Privat-Verkäufern hast du kein Widerrufsrecht.
Und wenn Du direkt ankündigst, dass Du nicht bezahlen kannst, dann kann der Verkäufer auch mal direkt ankündigen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, wenn du nicht bezahlst. Gleiches Recht für alle.
Bei dem Preis kann ich mir auch vorstellen, dass der Verkäufer nicht nur heiße Luft ablässt, sondern wirklich Taten folgen lässt. Du solltest Dir also überlegen, wo Du die Kohle zum Bezahlen her bekommst. Zahlungen sind bei ebay sofort fällig und nicht erst, wenn der nächste Lohn kommt. Und nein, der Verkäufer muss kein Verständnis haben. Vielleicht braucht der das Geld gerade genauso dringen wie Du.