28-01-2021 14:48
Ich habe zwei Fitnessarmbänder erworben. Die sind nacheinander defekt geworden (innerhalb eines halben jahres). Der Verkäufer meldet sich nicht.
Was kann ich machen?
MfG Wolfgang
Wann genau wurden die Teile gekauft?
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.