24-10-2020 00:32
Hallo @lumich1950
normalerweise hat der Verkäufer den Käufer bei einer berechtigten Reklamation so zu stellen, als ob die Transaktion nie statt gefunden hätte, also auch den Rückversand zu zahlen.
Anders sieht es bei eBay Käuferschutz durch PayPal aus. Wenn der Käufer da einen Käuferschutzfall öffnet, dann muss er auf Aufforderung durch eBay/PayPal den Artikel für eine Rückerstattung an den Verkäufer zurück schicken und trägt dann auch die Versandkosten. So ist es in der AGB vereinbart, die man beim Eröffnen des PayPal-Kontos zugestimmt hat.