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Rechnungsnummer EU955194607

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe den Artikel nur einmal verkauft. Der erste Käufer ist kurzfristig abgesprungen und hat mich sitzen lassen.

Dann habe ich den Artikel neu eingestellt und auch verkauft.

Warum muss ich dann für diesen Artikel zweimal Gebühren bezahlen?

 

mfg

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)

Wurde ein Nichtzahlerfall gemeldet?

Wurde ein offizieller Kaufabbruch gemäß den ebay Richtlinien durchgeführt?

Wenn nicht gibts keine Erstattung der Gebühren.


@frankm2679  schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe den Artikel nur einmal verkauft. Der erste Käufer ist kurzfristig abgesprungen und hat mich sitzen lassen.

Dann habe ich den Artikel neu eingestellt und auch verkauft.

Warum muss ich dann für diesen Artikel zweimal Gebühren bezahlen?

 

mfg

 

F. Malcharek


Hast du einen nicht bezahlten Artikel gemeldet und den Fall selbst wieder geschlossen oder wenigstens einen Kaufabbruch über ebay eingeleitet?

 

Oder hast du gedacht, es reicht, wenn du den Artikel wieder einstellst?

 

Das reicht nämlich nicht. Du könntest den Artikel ja auch zwei mal haben. Die Gebühren bekommst du nur gutgeschrieben, wenn Du ebay mittels Nichtzahler-Fall oder Kaufabbruch darüber informierst, dass der erste Käufer nicht bezahlt hat.

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