06-04-2021 09:32 - bearbeitet 06-04-2021 09:35
Hallo liebe Community,
Seid ihr schon einmal rechtlich gegen einen privaten eBay Verkäufer gegangen?! Ich überlege es gerade. Ich hatte eine hochpreisige Sammler-Barbie bei einem Verkäufer ersteigert, die im 3-stelligen Bereich war. Da ich schon öfters bei diesem Verkäufer gekauft hatte, war Überweisung kein Problem für mich. Sie war nicht top, aber ok für mich von den Fotos her. Sie kam dann an und der untere Haarkranz war geschnitten. Das wurde nicht in derr Beschreibung benannt bzw. bildlich festgehalten. Das ist natürlich ein hoher Wertverlust. Die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer war ernüchternd. Null Kompromissbereitschaft und Ignoranz. Ich bot ihm an, mir preislich etwas entgegen zu kommen, da ich die Puppe professionell "restaurieren" müsste. Aber er schrieb, dass ich kein Geld von ihm erhalten werde und er wurde teilweise sehr frech. eBay eingeschaltet, die leider keine rechtliche Handhabung haben, wegen der Überweisung. eBay hatten ihn nochmals angeschrieben...null Reaktion. Jetzt überlege ich wirklich rechtlich vorzugehen (Rechtschutzversicherung), da er die Mängel, die offensichtlich sind, nicht benannt hat. Es kommt mir auch so vor, dass er die Puppe so fotografiert hat, dass man es extra nicht siegt. Aber das ist nur eine Vermutung. Oder ist das ein "Kampf gegen Windmühlen". Bin echt traurig, zumal er super viele Barbies anbietet und auch wahrscheinlich ein Sammler ist.
Was meinst du mit unterer Haarkranz war geschnitten, @sorbonne1979 ?
Barbie American Girl Straight Legs 1958 Japan Konvolut Mattel | eBay
Du meinst.... der Verkäufer hat faktisch der Barbie einen Undercut verpasst? 😮
Das sieht ja echt übel aus. Also da würde ich bei dem Preis tatsächlich mal mit der Rechtschutzversicherung und einem Anwalt reden. Das sollte ja zumindest kostenfrei möglich sein und dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du wirklich gegen den Verkäufer vorgehen willst oder es bleiben lässt.
Speichere Dir mal jetzt schon die Artikelbeschreibung und vor allem die Fotos des Verkäufers selbst ab. Das kannst du bei ebay nicht ewig aufrufen. Ebay löscht das nach 60 Tagen.
Ja mache das, @sorbonne1979. Vielleicht magst du später berichten, wie es ausgegangen ist ?
Ich drück die Däumchen, dass du Recht bekommst.
Viel Erfolg.