17-09-2025 20:20
18-09-2025 10:57
@gebraucht-ist-gut schrieb:
Deine Rechte nach BGB kannst Du aber ausserhalb von ebay durchsetzen, wenn nötig - da hat eine Entscheidung eines Falles durch ebay auch keinen Einfluss drauf.
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und auch da müsste ein privater Verkäufer nachweisen - oder zumindest glaubhaft machen, dass der Artikel versendet wurde ... ein einfaches "bin privat, hab verschickt" reicht auch vor Gericht nicht aus
18-09-2025 10:52
Es gelten die AGB's von eBay.
Der Verkäufer kann sich auf das BGB berufen und darauf hinweisen das der Käufer das Versandrisiko trägt.
Aber auch hier muss der Verkäufer erst einmal nachweisen, das er versendet hat.
17-09-2025 21:15
@voli-maus schrieb:
Du versendest ja ohne Versandnachweis, @extt44 , joah .......
Nachtrag für @extt44 :
Wenn Du über ebay Deine Briefe frankierst, hast Du bis 20,00 EUR (inkl.Versand) auch bei diesen "unversicherten" einen Verkäuferschutz.
17-09-2025 21:04
@extt44 schrieb:Wenn der Käufer und der Verkäufer Privatpersonen sind (Privatverkauf):
- Der Käufer trägt das Risiko. Das Risiko geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Käufer über.
- Wenn der Käufer die Sendung unversichert versendet hat und sie verloren geht, bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen und muss trotzdem zahlen.
- Der Verkäufer hat seine Pflicht erfüllt, indem er die Ware an den Käufer oder einen von ihm beauftragten Dienst übergeben hat.
Warum hält sich eBay nicht daran?
Der Käufer hat den Artikel unversichert versendet ?
Lies mal nach, was ebay zum Käuferschutz sagt.
So verkaufen Sie bei eBay | eBay
Ist nich einfach, sich da durchzuwurschteln.
Ich könnte bei dir kostenlos einkaufen, so ich wollte.
Keine Sorge, das mache ich nicht.
Das machen wahrscheinlich ganz viele Leute bei Verkäufern, die keinen Sendungsnachweis bei ebay eintragen / hochladen.
Du versendest ja ohne Versandnachweis, @extt44 , joah .......
17-09-2025 20:31 - bearbeitet 17-09-2025 20:32
Hallo @extt44 ,
ich wünsche ebenfalls einen schönen Abend.
Ganz einfach - weil Du ebay als Drittpartei dazwischengeschaltet hast - greift hier nicht das BGB nicht direkt, sondern die AGB von ebay.
Du hast dem Käufer-/Verkäuferschutz zugestimmt.
Das BGB, was den Vertrag zwischen Dir und dem Käufer regelt - greift nicht, da ebay keine Vertragspartei davon ist.
Deine Rechte nach BGB kannst Du aber ausserhalb von ebay durchsetzen, wenn nötig - da hat eine Entscheidung eines Falles durch ebay auch keinen Einfluss drauf.