am 05-10-2020 18:57 - zuletzt bearbeitet am 05-10-2020 19:08 von kh-dergh
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei barenthin1978 Artikel Nr. 293754859843 habe ich gestern einen Sessel ersteigert.
Ich habe mitgeboten weil in der Anzeige , Abholung in der Nähe von 51069, angeben war. Siehe Screenshot.
Die Verkäuferin schreibt, das diese Abgaben nicht ein Teil ihres Angebotes gewesen ist, sondern so eine Art Ebay/Google Service/Werbung.
Wie kann das sein?
Ich bin davon ausgegangen, den Sessel in Köln abzuholen. Sonst hätte ich nicht mitgeboten.
Nun soll ich den Sessel in Wiernsheim abholen. Das ist mit aber nicht möglich.
Die Verkäuferin schreibt, das ich mir eine Spedition aussuchen und beauftragen soll und auch bezahlen, um mir den Sessel liefern zu lassen. Dazu bin ich nicht bereit. Eine Abholung meinerseits in Köln wäre möglich gewesen.
Die Lieferung des Sessels müsste doch wohl die Verkäuferin beauftragen. Ich wäre bereit mich an den Kosten mit max. 50€ zu beteiligen.
Ich habe heute morgen der Verkäuferin angeboten, das wir den Kauf stornieren und sie mir das Geld zurückzahlt. Habe aber noch keine Rückmeldung erhalten.
Wer ist für die Aussage (Abholung in der Nähe von 51069) verantwortlich?
Wäre nett, wenn Sie die Angelegenheit klären könnten.
Mit freundlichem Gruß
Judith
Dies ist der Screenshot
Hallo @judme_46
daran trägt die Verkäuferin keine Schuld, sondern die dusselige eBay App für mobile Geräte. Die generiert nämlich aus Deinen Standortdaten die PLZ (nämlich Deine).
Und ich nehmen mal an, Du hast Dich zum Zeitpunkt des Screenshots in der Nähe von 51069 befunden.
Warum eBay nicht einfach klipp und klar beim Artikelstandort auch die Postleitzahl mit angibt, verstehe ich seit mittlerweile 17 Jahren nicht. Ich schlage das jedes Mal vor, wenn mir wiedere ein Umfragelink geschickt wird, in dem man nach seiner Meinung gefragt wird, wie man eBay besser machen kann, damit ich es meinen Freunden und Bekannten weiterempfehlen könnte....