16-02-2021 08:03
Hallo!
@sandra31784 Indem du einen Nichtzahlerfall durchziehst. Dann bekommt derjenige am Ende einen Eintrag in sein Konto und ab 2 und mehr Einträgen kann er dann bei vielen nicht mehr bieten oder kaufen.
Und ganz wichtig, du mußt den Kaufvertrag auch mit einem sogenannten Spaßbieter kündigen, mit einer Fristsetzung.
Du kannst das über die ebay Nachrichten machen.
@sandra31784Genau das ist der Fehler. Wenn ein VK einem Nichtzahler einen grünen Punkt mit negativem Text in der Bewertung gibt, dann passiert gar nichts. Er kann den Text sogar von ebay löschen lassen, weil das nicht erlaubt ist, positive BW mit negativem Text.
Und wenn solche VK Nichtzahlerfälle durgezogen hätten und dann das gemacht hätten:
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die zwei oder mehr Verwarnungen haben.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Dann können diese Leute eben bei vielen nicht mehr bieten und kaufen.
Und ebay verhängt sehr wohl Sanktionen, aber dann müssen auch Leute so wie du mitarbeiten, was du ja auch getan hast und je mehr das machen, anstatt ihren Frust in einer (positiven!!) Bewertung auszutoben, desto besser.
Und wenn du nochmals auf einen Bieter treffen solltest, wo du so etwas in den BW liest dann kannst du ihn auch sofort auf deine Sperrliste setzen und hoffen, daß er überboten wird. Aber weiter mitbieten kann er dann nicht mehr.
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