22-12-2020 06:27
Hallo,
ich bin eine neue Verkäuferin und habe seit Ca.2 Wochen einen Shop. 6 Tage Vor der Eröffnung habe ich einen Gewerbeschein beantragt und der sollte schriftlich nur bis zum 3 Tagen dauern. Jedoch warte ich schon seit 21 Tagen und ich habe immer keinen Gewerbeschein erhalten. Der Einzige Nachweis, der mir zur Verfügung steht, ist die per Post erhaltene Rechnung. Am 9. Dezember wurde mir von Ebay informiert, dass der Shop nach 2 Wochen gesperrt wird, falls ich diese Ust-Bescheinigung nicht nachreiche. Da die Frist heute/Morgen abläuft, wird wahrscheinlich bald dieses Konto oder nur den Shop gesperrt. Weil die Bearbeitung länger als erwartet dauert, was soll ich in diesem Fall machen? Den Shop schliessen und mich wieder als Privat Verkäuferin anmelden? Was ist in meinem Fall empfohlen? Auserdem kann ich im Voraus eine Ust-Bescheinigung vor der Mitteilung des Gewerbes beantragen? Oder muss ich noch warten?
Danke fuer die Hilfe!
@jellalang schrieb:Hallo,
ich bin eine neue Verkäuferin und habe seit Ca.2 Wochen einen Shop. 6 Tage Vor der Eröffnung habe ich einen Gewerbeschein beantragt und der sollte schriftlich nur bis zum 3 Tagen dauern. Jedoch warte ich schon seit 21 Tagen und ich habe immer keinen Gewerbeschein erhalten. Der Einzige Nachweis, der mir zur Verfügung steht, ist die per Post erhaltene Rechnung. Am 9. Dezember wurde mir von Ebay informiert, dass der Shop nach 2 Wochen gesperrt wird, falls ich diese Ust-Bescheinigung nicht nachreiche. Da die Frist heute/Morgen abläuft, wird wahrscheinlich bald dieses Konto oder nur den Shop gesperrt. Weil die Bearbeitung länger als erwartet dauert, was soll ich in diesem Fall machen? Den Shop schliessen und mich wieder als Privat Verkäuferin anmelden? Was ist in meinem Fall empfohlen? Auserdem kann ich im Voraus eine Ust-Bescheinigung vor der Mitteilung des Gewerbes beantragen? Oder muss ich noch warten?
Danke fuer die Hilfe!
Ebay möchte eine Bescheinigung gem. § 22f UStG vom Finanzamt. Deine Gewerbeanmeldung reicht nicht aus.
Warum hast Du denn Deinen gewerblichen Verkauf nicht erst mal ordentlich vorbereitet anstatt gleich das Shop-Abo abzuschließen und alles umzustellen, bevor Du überhaupt ein Gewerbe angemeldet hast? Du zäumst das Pferd von hinten auf, sowas ist immer schlecht.
Den Account kannst Du jetzt auch nicht einfach wieder auf privat umstellen (geht schon technisch gar nicht) und du solltest auch nicht in gewerblichem Umfang mit einem (neuen) Privat-Acconut verkaufen. Auf dafür kannst du eine Abmahnung bekommen.
Deine Pflichtangaben sind auch nicht vollständig. Auch hierfür kann Abmahnungen hageln.
Die Sperre von ebay ist derzeit Dein kleinstes Problem. Du hast keine Ahnung, welche Pflichten Du als gewerblicher Verkäufer auf ebay hast und das solltest Du schnellstens ändern. Dazu hast Du jetzt die Chance, wenn ebay Dir eh den Account vorübergehend sperrt. Mach Dich schlau, besorge alle Unterlagen und dann kannst Du richtig loslegen. Deine Angebote solltest du bis dahin selbst beenden, bevor Du unschöne Weihnachtspost bekommst.
Guten Morgen @jellalang
Wenn du keinen Gewerbeschein vorliegen hast, kannst du doch keine Artikel gewerblich verkaufen?
Sei froh, wenn du nicht jetzt schon eine Abmahnung von einem Konkurenten bekommst.
Beende möglichst schnell sämtliche Angebote, du bist höchstgradig abmahnfähig.
Keine Ust-ID
kein korrektes Impressum (Telefon-Nr.)
keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
keine Datenschutzerklärung
Kein Link zur OS Streitschlichtungsstelle
Meine Güte, ich kann wirklich nur mit dem Kopf schütteln.
Mach dich erstmal schlau, bevor das nächste Jahr teuer für dich wird.