16-12-2020 15:01
@smyyb2011 schrieb:
Hallo
Ixh möchte gerne einen Staubsauger zurück geben,den wir 2x benutzt haben.
Nun sagt der Verkäufer,das wr den Artikel nicht zurück nimmt da der Staubsauger benutzt wurde...
Ich muss den doch ausprobieren
Tagchen @smyyb2011
Erst einmal musst du am besten dem VK unter den Vorgaben seiner Widerrufsbelehrung deinen Entschluss zum Widerrufen des Kaufs mitteilen.
Wenn du das getan hast, also auch innerhalb seiner angegebenen Widerrufsfrist, hast du schonmal einen Status quo geschaffen.
Es gibt nur wenige Anlässe, einen Widerruf vollständig ablehnen zu können. Bei einem Staubsauger wüsste ich nicht, warum das möglich sein sollte.
Man kann auch im Laden ein Probesaugen veranstalten, bevor man sich zum Kauf entschließt.
Aber es gibt einige gewerbliche Verkäufer, die haben überhaupt keine Ahnung von der Rechtslage. Die stellen sich auch weiterhin hin und verweigern sogar die Annahme von Rücksendungen, wenn der Paketbote vor ihnen steht. Leider muss man denen dann beibringen, wo der Frosch die Locken hat.
Bei manchen ist das mitunter schon sprachlich gar nicht so einfach. 😬
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