Ich nochmal. Ich habe aktuell aus der Hinterlassenschaft
meiner verstorbenen Mutter, ca. 20 hochpreisige Schmuckstücke, die ich im Rahmen der 3 Euro Verkaufsgebührenaktion zu verkaufen suchen werde.
Da es sich um ungetragene Neuware handelt, könnte der Erlös durchaus im Bereich von 20/30.000 Euro liegen.
Muss ich steuerrechtlich irgendwas beachten? Sämtliche Originalrechnungen liegen mir vor, aus denen hervorgeht, das meine Mutter die Schmuckstücke erworben hat.