11-03-2021 11:32
Hallo und guten Morgen,
Ich hatte am Sonntag eine Frage zu einem Plagiat-Betrug eingestellt.
Am Montag habe ich sofort eine mit Ebay abgesprochene Negativ-Bewertung abgegeben
und habe im Polizei-Präsidium eine entsprechende Strafanzeige gestellt.
Die Ware wird sehr wahrscheinlich eingezogen und das Ergebnis wird sein, dass ich meine
167 Euro trotz der Strafanzeige nicht zurückerhalten werde.
Besteht eine Möglichkeit, außerhalb einer Zivil-Klage zu einer Rückzahlung einer Zahlung zu gelangen???
Oder ist es ein Fakt, dass Ware & Geld weg sein werden???
Über einen Hinweis würde ich mich freuen...
Hallo @mein-traum-zimmer
du kannst entweder parallel zum Strafverfahren ein zivilrechtliches Verfahren einleiten oder eben den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Natürlich wird die Tasche als Beweismittel zu den Asservaten gelegt und ggfs. dann später auch vernichtet, das musst du schon einkalkulieren.
In jedem Fall wird die Polizei die Verkäufern vernehmen wollen, die muss aber der Anhörung nicht Folge leisten sondern kann sich natürlich einen Anwalt nehmen.
Warte erst Mal ab, wie es jetzt mit der Anzeige weitergeht. So mancher Angezeigte hat sich nach Erhalt der Vorladung und Beratung mit seinem Anwalt schon auf eine "freiwillige" Rückzahlung eingelassen.
Die "Vogel Strauß"-Taktik ist auch nicht neu, sondern eher üblich. Vielleicht auch nur Vermeidungsverhalten. Ignorieren ist einfacher als sich mit dem Problem auseinanderzusetzen - zumindest vorläufig.
Du solltest Dir alles ausdrucken/extern speichern, was Du zu dem Kauf und an Schriftverkehr hast. Das Ganze ist bei ebay nicht ewig abrufbar.