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Streitfallklärung durch eBay bei neuer ZA

Hallo allerseits,

ich lese seit einigen Tagen hier im Forum mit und irgendwie empfinde ich das alles als nur schwer verdaubar.

Es soll hier nur um die Klärung von Streitfällen gehen.

Dieser Punkt ist in meinen Augen das grösste "Problem" der neuen ZA.

 

Ich frage mich, in wie weit eBay überhaupt berechtigt ist aktiv in die Abwicklung von Verkäufen unter Privatpersonen einzugreifen.

eBay betont ja immer wieder nur die Plattform zur Verfügung zu stellen.

 

Aktuell sieht das aber anders aus und eBay greift aktiv ein was auch in den AGB der neuen ZA (Zitat „eBay Geld-zurück-Garantie“) verankert ist.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob so etwas rechtlich überhaupt zulässig ist und ggf. anfechtbar wäre?

 

Kann man so etwas u.U. mit Hilfe von Verbraucherschutzorganisationen klären?

 

Viele Grüsse

 

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Hallo!

 

@freudeamhobby Ich würde dir empfehlen, den Beitrag im Diskussionsforum nochmal reinzustellen. Da können alle antworten, hier aber nicht. Oben, neben Hilfe von. C.Experten, hast du das Diskussionsforum.

 

Und deine Frage können nur Leute beantworten, die sich rechtlich auskennen. Erkläre mal jemand, wie der Betrag von 19,04 Euro zustande kommt. 

 

Und den Punkt für einen Zahlungsstreitfall finde ich "herrlich":

  • Käufer hat seine Meinung geändert

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/handling-payment-disputes-managed-payments-seller?id=4...

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder