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Teilrückerstattung des Artikels - Teilrückerstattung Gebühren??

Hallo, ich habe privat etwas verkauft. Der Artikel ist im Versand kaputt gegangen und ich habe den Artikelpreis zurückerstattet, aber nicht die Versandkosten. Bekomme ich da eigentlich die Gebühren /Verkaufsprovision zurück? Da die Verkäuferin gleich nen Paypalfall aufgemacht hat, wurde es darüber erstattet, ist aber auch bei Ebay jetzt so ersichtlich.  Bisher hat sich aber gebührenmäßig bei Ebay nichts getan, wie lange würde das ungefähr dauern? Es sollte sich ja sogar um die kompletten Gebühren handeln...

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@fffrankyyy  schrieb:

Hallo, ich habe privat etwas verkauft. Der Artikel ist im Versand kaputt gegangen und ich habe den Artikelpreis zurückerstattet, aber nicht die Versandkosten. Bekomme ich da eigentlich die Gebühren /Verkaufsprovision zurück? Da die Verkäuferin gleich nen Paypalfall aufgemacht hat, wurde es darüber erstattet, ist aber auch bei Ebay jetzt so ersichtlich.  Bisher hat sich aber gebührenmäßig bei Ebay nichts getan, wie lange würde das ungefähr dauern? Es sollte sich ja sogar um die kompletten Gebühren handeln...


Bei ebay wird sich gebührenmäßig überhaupt nichts tun, weil Du im Käuferschutzfall die Gebühren nicht zurück bekommst.

 

Und Deiner Käuferin stehen noch 5,- € Versandkosten zu - von Dir. Die Käuferin muss nämlich nicht für Deinen Verpackungsfehler bezahlen. Wenn du Fehler machst, dass musst Du alles erstatten, was die Käuferin bezahlt hat.


@fffrankyyy  schrieb:

Hallo, ich habe privat etwas verkauft. Der Artikel ist im Versand kaputt gegangen und ich habe den Artikelpreis zurückerstattet, aber nicht die Versandkosten. Bekomme ich da eigentlich die Gebühren /Verkaufsprovision zurück? Da die Verkäuferin gleich nen Paypalfall aufgemacht hat, wurde es darüber erstattet, ist aber auch bei Ebay jetzt so ersichtlich.  Bisher hat sich aber gebührenmäßig bei Ebay nichts getan, wie lange würde das ungefähr dauern? Es sollte sich ja sogar um die kompletten Gebühren handeln...


Hallo @fffrankyyy 

 

und wieso sollte die KÄUFERIN (nicht Verkäuferin!) nicht einen Fall aufmachen sollen? ist doch ihr gutes Recht.

Wenn unsachgemäß verpackt wurde, bist du eh in der Haftung und auch die Hinsendekosten hättest du erstatten müssen.

 

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