10-08-2020 19:26
@bompf schrieb:
Folgende Frage:
Käufer A kauft auf Ebay "Äpfel" für knapp 10€ incl. Versand und bezahlt diese via Paypal.
Verkäufer B liefert "Birnen".
Käufer A erhebt Gewährleistungsansprüche und Verlangt mängelfreie Lieferung von B. Die Äpfel verlangt B zurück und sendet ein Vesandlabel. A muss dazu aber mit Bus und Bahn zu dem Paketshop kommen. Kosten für Hin und Rückfahrt 6,60€. Je 2Streifen. B will diese Kosten nicht übernehmen. Ist A wirklich der Dumme obwahl laut BGB B für sämtliche Transportkosten aufkommen müsste? A hat nichts falsch gemacht. Vielen Dank für hilfreiche Infos von jemand der sowas schon mal gelöst hat. MfG
Lösung!
Käufer A wohnt sehr entlegen und erledigt seine Einkäufe 1 mal wöchendlich!
Auf diesem Weg packt er doch just seine Retourenware mit ins Einkaufskörbchen und betritt die Poststelle als Erstes.
Körbchen leer und frischgemut zum Einkauf übergehen!
Verlust? Keinen, alles auf einem Wege erledigt!
Na, wenn das mal keine Lösung für ein Problem ist! ![]()
Hallo @bompf ,
die Transportkosten beziehen sich auf den Artikel, nicht auf deinen Transport von A nach B.
Wenn du drei Orte weiter was kaufst und zu Hause merkst, dass der Artikel einen Makel hat, dann musst du, so du reklamieren möchstest, in den Ort.
Und da erstattet dir auch keine die Fahrtkosten.