09-02-2021 09:47
@sanjajo7 schrieb:
Hallo ich habe eine Kinder Uhr bestellt, nach 6Monate Benutzung geht sie nicht mehr und lässt sich nicht mehr laden. Den Verkäufer habe ich angeschrieben, erhalte aber nach 3 Mails keine Antwort. Was soll ich tun?
Hallo @sanjajo7
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.
In deinem Fall sind vermutlich die 6 Monate schon verstrichen und du kannst dich nur noch an den Hersteller wenden.
Bei einem Auslandskauf ist es allerdings wurscht, denn da wirst du auch binnen 6 Monaten wenig Chancen haben, dass ein ausländischer Verkäufer deutsche Verbraucherrechte anerkennt.