abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Umsätze

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit um Ihre Unterstützung bitten:
Für die Zwecke der Einkommensteuererklärung benötige ich die Summe meiner Umsätze 2019.
Bis jetzt habe ich dafür die Zahlen lt. eBay Verkäufer-Cockpit verwendet. Dieses mal habe ich festgestellt, dass als die Gesamtumsätze meine Verkaufspreise inklusive Verkaufskosten berücksichtigt worden sind. Bei der Festsetzung der Verkaufspreis bleiben bei mir die Verkaufsgebühren außer Ansatz. Diese werden von mir selbst getragen und nicht an meinen Käufer weiter berechnet. Meine Frage ist somit: warum die von mir geleisteten Gebühren als meine Umsätze dargestellt werden?
Ich bedanke mich im Voraus.
Freundliche Grüße
--Kairat 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)


@chrom-stickers  schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit um Ihre Unterstützung bitten:
Für die Zwecke der Einkommensteuererklärung benötige ich die Summe meiner Umsätze 2019.
Bis jetzt habe ich dafür die Zahlen lt. eBay Verkäufer-Cockpit verwendet. Dieses mal habe ich festgestellt, dass als die Gesamtumsätze meine Verkaufspreise inklusive Verkaufskosten berücksichtigt worden sind. Bei der Festsetzung der Verkaufspreis bleiben bei mir die Verkaufsgebühren außer Ansatz. Diese werden von mir selbst getragen und nicht an meinen Käufer weiter berechnet. Meine Frage ist somit: warum die von mir geleisteten Gebühren als meine Umsätze dargestellt werden?
Ich bedanke mich im Voraus.
Freundliche Grüße
--

Kann es sein, dass Du wenig Ahnung vom gewerblichen Verkauf hast? Dein Umsatz ist alles, was der Käufer an Dich bezahlt hat, nicht das was dir übrig bleibt.

 

Wenn das Finanzamt Deinen Umsatz wissen will, dann gibst du das an, was Deine Käufer bezahlt haben - Artikelpreis+Versandkosten. Die Ebay- oder Paypal-Gebühren sind Deine Betriebsausgaben. die kannst Du nicht vom Umsatz abziehen.

 

Lasse Dich dringend von einem Steuerberater beraten.


@chrom-stickers  schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hiermit um Ihre Unterstützung bitten:
Für die Zwecke der Einkommensteuererklärung benötige ich die Summe meiner Umsätze 2019.
Bis jetzt habe ich dafür die Zahlen lt. eBay Verkäufer-Cockpit verwendet. Dieses mal habe ich festgestellt, dass als die Gesamtumsätze meine Verkaufspreise inklusive Verkaufskosten berücksichtigt worden sind. Bei der Festsetzung der Verkaufspreis bleiben bei mir die Verkaufsgebühren außer Ansatz. Diese werden von mir selbst getragen und nicht an meinen Käufer weiter berechnet. Meine Frage ist somit: warum die von mir geleisteten Gebühren als meine Umsätze dargestellt werden?
Ich bedanke mich im Voraus.
Freundliche Grüße
--Kairat Bimagambetov

die Kosten der Verkaufsgebühren, findest du in deiner monatlichen Abrechnung

 

btw

bring umgehend Ordnung in deine Angebote 

entscheide dich ob inkl. Mwst oder ohne.... 

 

 
EUR 13,90
(inkl. MwSt.)
 
und zusätzlich 
 
Keine Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder