01-04-2021 14:25
Du musst ebay nachweisen, dass du trotz "geringem" Umsatz deiner meldepflich beim Finanzamt nachkommst. Dazu sollte man eine USt.ID haben und auf jeden Fall brauchst du die Bescheinigung nach §22f UStG sonst wird ebay dein Konto sperren.
Und du verkaufst bereits gewerblich hier und hast nicht mal vollständige gewerbliche Angaben? Das was du angibts reicht rechtlich niemals aus und du bist stark abmahngefährdet. Ich würde mich dringenst vom Steuerberater beraten lassen. So kannst du hier nicht gewerblich auftreten!
Und wie kommst du auf 100.000 €? Falls es bei dir die Kleinunternehmerregelung ist, da ist der Umsatz den du haben darfst um Einiges geringer!
Sorry..... eine rote BW hast du schon und als Käufer 10 Gebotsrücknahmen, ersteres kann mal passieren, letzteres kann nicht 10 Mal passieren.
Tag @via643
https://verkaeuferportal.ebay.de/verkaufen-bei-ebay/umsatzsteuer
Wer ist bis zum 30. Juni zur Registrierung für Umsatzsteuer verpflichtet?
Grundsätzlich ist es unerheblich, auf welcher lokalen eBay-Website ein Verkäufer seine Artikel einstellt.
Als Verkäufer müssen Sie sich in der Regel für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
Bitte wenden Sie sich mit weiteren Fragen an Ihren Steuerberater.