06-07-2020 14:32
Guten Tag liebe Leute,
ich habe folgendes erlebt und ich bin irritiert, da sowohl Ebay als auch der Verkäufer sich anscheinend zusammengetan haben und ich ohne rechtlichen Beistand nicht weiterkomme.
Befvor ich einen Anwalt einschalte, wollte ich erstmal eure Meinung dazu hören.
Ich habe einen Artikel über die Option "Sofortkauf" erworben und den Kaufbetrag umgehend per PayPal überwiesen.
Am nächsten Tag lag folgende Nachricht in meinem Postfach und der Kaufbetrag wurde mir zurück überwiesen:
*** hat kürzlich für den folgenden Artikel, den Sie gekauft haben, einen Fall wegen einer abgebrochenen Transaktion geöffnet: ***
Guten Tag, @turbo-ling
kurz und knapp:
Egal ob ein gewerblicher oder privater Verkäufer..... der Käufer kann jedem gegenüber seinen Anspruch auf Erfüllung aus dem Kaufvertrag geltend machen.
Aaaber... eben nicht über ebay.
Dazu gibt es das BGB und du kannst auf dem privatrechtlichen Weg alle nötigen Schritte gehen.
@turbo-ling schrieb:Guten Tag liebe Leute,
ich habe folgendes erlebt und ich bin irritiert, da sowohl Ebay als auch der Verkäufer sich anscheinend zusammengetan haben und ich ohne rechtlichen Beistand nicht weiterkomme.
Befvor ich einen Anwalt einschalte, wollte ich erstmal eure Meinung dazu hören.
Ich habe einen Artikel über die Option "Sofortkauf" erworben und den Kaufbetrag umgehend per PayPal überwiesen.
Am nächsten Tag lag folgende Nachricht in meinem Postfach und der Kaufbetrag wurde mir zurück überwiesen:
*** hat kürzlich für den folgenden Artikel, den Sie gekauft haben, einen Fall wegen einer abgebrochenen Transaktion geöffnet: ***
Grund für Abbruch der Transaktion: Laut Verkäufer haben Sie kein Interesse am Artikel.
klicken Sie auf „Jetzt antworten”, um diesem Abbruch zuzustimmen oder um diesen Abbruch abzulehnen.Dieser Fall wurde von Ebay automatisch geschlossen, meine Antwort und Widerspruch wurden missachtet.Vom Verkäufer kam später eine weitere E-Mail, in der er mitgeteilt hat, dass er den Artikel nicht mehr vorrätig hat.Ebay lässt in diesem Fall nicht mehr zu, einen neuen Fall zu öffnen und Verkäufer reagiert auf meien Nachrichten nicht.Es ist doch so, dass wenn ich als Privatperson einen Artikel an jemanden verkaufe, dafür Geld bekomme und es mir dann anders überlege, ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, oder? Steht ein gewerblichen Verkäufer anders da, hat er wirklich eine Möglichkeit, einen Kauf ohne Weiteres abzubrechen? Es geht doch um einen Kaufvetrag, der abgeschlossen wurde und dieser Kaufvertrag kann nicht einseitig abgebrochen werden, schon gar nicht unter Angabe einer Lüge, dass der Käufer angeblich kein Interesse mehr hätte oder liege ich falsch?Also was haltet ihr davon?
Wenn ich wüsste wie der Sofort- Kaufen Preis war, würde ich dir auch antworten.