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Verkäufer bricht Verkauf für 180 € widerrechtlich ab, Verkauft für 300 €, verweigert Versand

Ich bitte um Hilfe aus dem Forum, da ich keine Möglichkeit sehe diese von eBay zu bekommen.

 

Ich hatte zwei Artikel zu je 180 € gekauft.

Der Verkäufer hat den Verkauf unberechtigt abgebrochen, die Artikel für 300 € eingestellt.

Bei PayPal wird wahrheitswidrig angezeigt „Sie haben eine Rückzahlung angefordert, bevor die 319,98 EUR von Ihrem Konto abgebucht wurden.“, wobei ich keine „Rückzahlung angefordert“ habe.

Ich habe daraufhin meine Forderung nach „Schadenersatz anstatt der Leistung“ angekündigt.

 

Ich hatte die Artikel dann zu je 300 € beim selben Verkäufer gekauft, und zunächst einen bezahlt.

Der Verkäufer macht den Versand des bezahlten Artikels, und in der Konsequenz seiner Begründung logischer weise auch den Versand des noch unbezahlten Artikels, vom Verzicht meiner Rechte zu den 180 € Artikeln abhängig.

Ich will den unbezahlten 300 € Artikel nicht vor Versand des ersten, bereits bezahlten 300 € Artikels bezahlen.

Der Verkäufer hat einen eBay-Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet.

 

Meine Frage:

  1. Wie kann ich gegen den unberechtigten Abbruch des Verkaufes vorgehen, anstatt diesen lediglich bei eBay als Verstoß gegen die eBay-Grundsätze zu melden, und gerichtlich Klage einzureichen?
  2. Wie kann ich gegen die wahrheitswidrige PayPal-Angabe vorgehen, das ich eine „Rückzahlung angefordert“ hätte, diese Angabe dem Gericht erklären?
  3. Wie kann ich gegen die vom Verkäufer erklärte Versandverweigerung für den bezahlten Artikel vorgehen, „eBay einschalten“, ohne unsinnig auf den Ablauf des von eBay berechneten Lieferdatum zu warten?
  4. Wie kann ich gegen den vom Verkäufer wegen des unbezahlten Artikels geöffneten Fall vorgehen, bevor der Verkäufer den Fall in vier Tagen schließen kann?
  5. Ist von mir zu erwarten den unbezahlten Artikel zu bezahlen, obwohl der Verkäufer den Versand des bereits bezahlten Artikels verweigert, und der Verkäufer sicherlich auch den Versand des noch unbezahlten Artikels verweigern wird, selbst wenn ich diesen bezahle?
  6. Würdet Ihr bezahlen, bevor der Verkäufer den bezahlten Artikel verschickt hat?
  7. Der Verkäufer handelt als Privatverkäufer meiner Meinung nach gewerblich. Ist dies kein Verstoß gegen die eBay-Grundsätze?
  8. Ebay hat meine negative Bewertung des Verkäufers zu dem 300 € Artikel 373515787129 gelöscht. Wie ist dies zu rechtfertigen, und wie kann ich dagegen vorgehen?
  9. Wie würdet Ihr jetzt an meiner Stelle weiter vorgehen?

Besten Dank im Voraus für Eure Mühe mit weiterführenden Hinweisen.

 

Eine Liste der vom Verkäufer verkauften Artikel ist unter folgender Andresse zu finden:

https://www.ebay.de/sch/i.html?_fosrp=1&_from=R40&_nkw=&_in_kw=1&_ex_kw=&_sacat=0&LH_Sold=1&_udlo=&_...

 

Folgend eine detaillierte Beschreibung der Vorgänge:

Am 27. März habe ich die Artikel 373515792035 und 373515796538 zum Stückpreis von 180 €, durch Sofortkauf erworben und per PayPal bezahlt.

Der Verkäufer hat daraufhin den Verkauf ohne vorhergehende Rücksprache gegen meinen Willen abgebrochen, und mir den Kaufpreis unaufgefordert erstattet, mit der wahrheitswidrigen Begründung

"Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt.",

Tatsächlich bot der Verkäufer nachweislich zur gleichen Zeit die 2 exakt gleichen Artikel zu einem Preis von 300 € an, und folgend auch mehrfach erfolgreich für 295 € zum Verkauf an.

Ich habe den Verkäufer daraufhin per Rechnungsanforderung aufgefordert die gekaufte Ware zum vertraglich vereinbarten Kaufpreis fristgerecht bis zum 3. April zu liefern, und bei Fristablauf meine Forderung nach „Schadenersatz anstatt der Leistung“ angekündigt.

 

Vorsorglich habe ich dann bei demselben Verkäufer auch die 2 vorgenannten, exakt gleichen Artikel 373515789820 und 373515787129, zum Stückpreis von 300 €, per sofortkauf erworben, und dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich diese Artikel bereits als eBay-Artikelnummer 373515792035 und 373515796538 bei Ihnen gekauft habe, und aufgefordert diese zum vertraglich vereinbarten Preis von 180 € fristgerecht zu liefern.

Der Verkäufer mir dann folgende Nachricht geschickt:

„Hahahahahhahahahahhahahahahahhahahahahhahahahahahhahahahahahahhahahahahahahahhahahahahahahhahahahahah

Ist nicht mein Verschulden wenn ich 300 eintrage und ebay einen automatisierten preisvorschlag festsetzt wahrscheinlich ein Software Fehler oder der gleichen. ich bestimme die Preise und nicht DUUUUU!!!!!!!!!!!!!

DU hast einen neuen Kaufvertrag abgeschlossen und bist somit verpflichtet mir 600€ für zwei Stück zu bezahlen ansonsten muss halt dein Account unter den Konsequenzen leiden.

Frechheit wie kann man so **** sein und meinen das einer einen unrealistischen Preis reingesetzt von ebay bekommt ohne eigenverschulden und sich verpflichtet die Ware für den Preis zu verschenken.

Einfach abwarten ........

Fehler sind alltäglich Faust Dick hinter die Ohren schreiben ✍️

 

Einen Tag nach Kauf erhielt ich am 28. März zwei Zahlungserinnerungen vom Verkäufer.

 

Am 31.03.21, 18:16 Uhr habe ich per PayPal zunächst die lediglich Artikelnummer 373515787129, mit 300 € per PayPal bezahlt.

Der Verkäufer beantwortete meine Zahlung mit folgender Nachricht:

„Bitte erspare mir Unannehmlichkeiten ich habe keine Zeit für Ärger

Bitte gib mir noch einmal eine klare Aussage.

Sie haben 300€ für „eine“ 980‘pro m.2 ssd bezahlt

Und sind somit einverstanden das unsere alte Konversation hiermit nichtig ist ansonsten versende ich die Ware nicht und kläre das über ebay

Anderenfalls bedanke ich mich für den kauf und wünsche viel Spaß mit der ssd

Mit freundlichen Grüßen“

 

Um 19:08 Uhr schrieb ich dem Verkäufer antwortend folgende Nachricht:

Sie sind hiermit aufgefordert mich nicht weiter beleidigend zu Duzen, und die Ware fristgerecht bis zum 8.04.2021 zu liefern!

 

Um 19:13 Uhr erhielt ich folgende Nachricht, in der mich der Verkäufer vorsätzlich herabwürdigend beleidigte, in dem er das Sie wiederholt vorsätzlich klein schrieb:

„Beruhigen sie sich bitte.

Antworten sie mir auf meine Frage.

Ansonsten kontaktiere ich den ebay Support“

 

Am 01.04.21, 08:26 Uhr hat der Verkäufer einen eBay-Fall zu dem noch nicht bezahlten Artikel 373515789820 geöffnet.

 

Am 01.04.21, 11:17 Uhr habe ich zu dem vom Verkäufer geöffneten eBay-Fall wie folgt geantwortet:

„Betrifft eBay-Fall zu nicht bezahltem Artikel 373515789820

Mit Nachricht vom 31.03.21, 18:46 Uhr, und 19:13 Uhr haben sie den Versand des bereits bezahlten Artikel 373515787129 vertragswidrig verweigert.

Dessen Versand hatten sie erpresserisch von meinem Einverständnis auf Verzicht meiner Rechte zu den von ihnen widerrechtlich gegen meinen Willen abgebrochenen Verkauf der Artikel 373515792035 und 373515796538 abhängig gemacht.

(Siehe angehängte Ablichtung)

Die vorgenannte erpresserische Versand-Verweigerung gilt im Zusammenhang mit ihrer Begründung auch für den hier noch nicht bezahlten Artikel 373515789820, für den Sie nun einen eBay-Fall öffneten. Bezüglich dieses Falles sind sie aufgrund ihrer vorgenannten Versandverweigerung aufgefordert zunächst klarzustellen, dass sie den bereits bezahlten Artikel 373515787129 umgehend versenden, und sie auch den Artikel 373515789820 nach Bezahlung umgehend versenden werden!“

 

Am 01.04.21 13:40 Ihr habe ich den Verkäufer gebeten mir die Angaben zur Sendungsverfolgung für den bereits bezahlten Artikel zu nennen.

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Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @schnellsteabwicklung 

 

Warum kaufst du die Teile für 300 Euro, wenn du davon ausgehst, dass er dir die für 180 pro Stück liefern muss?

Natürlich hat er nun die Möglichkeit, einen Nichtzahlerfall durchzuführen und dir Vermerke verpassen zu lassen.

Du hattest, wenn ich es hier ( https://www.ebay.de/sch/serdars1d5/m.html?item=373515796538&nordt=true&nma=true&orig_cvip=true&si=ED... ) richtig sehe, am Vormittag des 27.03. gekauft.

Du hast nach dem Kauf die Daten erhalten. Bricht er ab, fordert man ordentlich die Ware gegen Kaufpreiszahlung. Schreibt er dir was von Anfechtung, müsstest du allerdings beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Den Unfug mit Preisvorschlag, den er da anführt, kann man abhaken.

Aber warum versuchst du das über's Knie zu brechen?

EBay ist da ganz einfach gestrickt. Die Nichtzahlerfälle werden zu Vermerken für dich führen. Du kannst dann Widerspruch einlegen und hoffen, dass deine Argumentation greift.

 

Ein Rechtsstreit ist fast nie ein Sprint.

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