07-07-2021 23:39
Hallo,
ich habe gestern bei einer Auktion den Zuschlag nach Ablauf dieser erhalten.
Nachdem ich gezahlt habe, hat der Verkäufer den Verkauf abgebrochen und fertig.
Wie kan ich mich gegen sowas wehren?
Ebay hat keine Funtion der Hilfe angeboten, hier wurde der Artikel rausgenommen und eine Rückerstattung meiner Kosten veranlassst, aber dass heißt ja, dass ich selbst nachdem ich ein Gebot "gewonnen" habe, es nicht sicher ist, wenn der Verkaüfer meint es sei zu wenig oder er keine "Lust" hat die Ware für das Geld abzugeben.
Verstehe das Prinzip nicht und ärgrre mich, daass ich auf Grund dieses Gebotes eine Andere Auktion verpasst habe.
Grüße
F.Frommé
Hallo!
@zero880 Ich kann deinen Ärger gut verstehen und du kannst hoffen, daß der VK wenigstens einen Mängeleintrag in seinem Konto für die Aktion bekommt.
Solltest du mit der Kaufmail seine Adresse bekommen haben, dann könntest du ihm per Brief richtig Ärger androhen und vielleicht auch durchziehen. Denn ihr habt einen Vertrag, den er einseitig gebrochen hat.
Und wenn bei der Kaufmail keine Adresse steht, dann kannst du ihm auch per eBay Nachricht Ärger "versprechen". aber bleibe trotzdem sachlich.
Nun bist du leider an jemand geraten, der nicht zu seinem Wort bei eBay steht.
Aber du kannst hier noch was machen.
Du kannst zivilrechtliche Schritte machen @zero880