06-03-2021 15:52
Der Verkäuferin würde ich mal ein paar nette Takte erzählen. Die ist gewerblich angemeldet:
Samsung Galaxy S21 Ultra 5G 512GB 16GB RAM Phan. Silber Garantie SMG998B/DS NEU | eBay
Und in der Beschreibung steht eindeutig " Rechnung lege ich natürlich hinzu. "
Ein Anwalt hätte an dieser Verkäuferin seine wahre Freude.
Da sie am neuen Zahlverfahren teilnimmt, melde einen abweichend Artikel und schau, wie es weitergeht. Wenn ebay den Käuferschutz ablehnt, dann kann man bei der Summe durchaus zum Anwalt gehen.
Als gewerblicher Verkäufer muss die Verkäuferin das Handy immer zurücknehmen - selbst grundlos. Der Ausschluss des Widerrufsrechtes "Verkäufer nimmt den Artikel nicht zurück" ist unwirksam. Und da keine Widerrufsfrist angegeben ist, kannst du Dein Widerrufsrecht bis zum 31.12.2024 ausüben. Erst dann sind alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag verjährt.
Nein, sie muss nicht immer zurücknehmen. Sie kann auch Artikel aus ihrem privaten Haushalt ohne Widerrufsrecht anbieten. Es ist halt nur schwierig mit der Abgrenzung. Wäre das Smartphone nicht Teil ihres gewerblichen Tuns und auf sie privat ausgestellt, kann sie es auch entsprechend einstellen. Ich bin gespannt, ob EBay bzw. PP eine fehlende Rechnung als ausreichend erachtet, um dem Käufer zuzustimmen. Wenn man dem Kommentar von der VK im Rahmen der BW glauben schenkt, hätte sich der K die fehlende Rechnung aber auch "vergüten" lassen.