12-12-2020 21:00
Hallo,
ich bin Käufer und habe im Privatverkauf eine Kette gekauft.
Da die Artiklebeschreibung keine Angaben zur Kettenstärke hatte, habe ich den Verkäufer schriftlich kontaktiert:
Verkäufer (VK) hat die Stärke mit 6mm angegeben. >>> Diese Angabe steht nicht in der Artikelbeschreibung, sie wurde nur im schriftlichen Kontakt zugesichert - der jederzeit ausgedruckt und vorgelegt werden kann.
Diese Stärke habe ich gesucht und daraufhin die Kette gekauft. Überrascht habe ich nach Erhalt der Ware festgestellt, das die Angabe des VK's falsch ist. Die Kettenstärke beträgt 4mm.
Aufgrund der falschen Angabe habe ich beim VK eine Rücknahme angefragt. Diverser Mailvekehr fogte. VK hat sich gewunden und behauptete vehement weiterhin die 6mm. Mit Fotos und Messschieber habe ich nachgeweisen, das die Kette nur 4mm beträgt.
Nun fängt es an:
VK sagt, er sei zu nichts verpflichtet. Er biete keine Gewährleitusng und keine Rücknahme an.
Kulanterweise käme er mir entgegen - er ist nur gewillt den Warenwert zurück zuzahlen.
Kompletten Versand (Hin- und Rückversand) hätte ich selber zu tragen.
Aus meiner Sicht ist das so nicht richtig.
Der VK hat falsche Angaben gemacht und unter diesen falschen Angaben habe ich gekauft.
Auch wenn die Angaben 'nur' in einem schriftlichen Mailverkehr erfolgten, so wurde ich 'getäuscht' über die Eigenschaften der Kette.
Käuferschutz besteht nicht. VK bietet nur Überweisng an.
EBay kann sich leider nicht in den Zahlungsverkehr reinklinken und das Geld zurückholen, wie es bei PayPal möglich ist.
Ich habe dazu mit eBay Hotline telefoniert. Es wurde gesagt, das ich die Möglichkeit habe mit der Bewertung zu argumentiern, um den VK in die 'richtige' Richtung zu lenken, d.h. etwas Druck zu machen.
Ich habe nun über das System eine Rücknahme gestartet.
Habe den VK hingeweisen auf Fairness, da falsche Angaben gemacht wurden. Rückversand ginge dann auf meine Kosten.
VK akzepiert nur, wenn ich seinen Bedingungen zustimme: er will die vom System automatisch ermittelte Gesamtsumme, die auch den Hinversand enthält, nicht erstatten, sonder nur den reinen Warenwert. Ich fühle mich fast von dem Verkäufer erpresst. Weil es moralisch einfach falsch ist. VK hat unter falschen Angeben verkauft.
Leidlich habe ich im Schriftverkehr seinen Bedingungen zugestimmt. VK hat nun die Rücknahme über das eBay System akzeptiert.
Ich bin im Prinzip nicht einverstanden, den Hinversand auf meine Kosten zu tragen. Aus meiner Sicht müsste der VK sogar auch die Rücksendekosten übernehmen.
Es war eine falsche Eigenschaftszusicherung und somit Täuschung, bzw. Irrtum Seitens VK, wenn auch nur im schriftlichen Kontakt.
Wer weiß, wie es rechtlich tatsächlich aussieht?
Hat der VK recht mit seinen Behauptungen, das er nicht verpflichtet ist die Ware zurück zunehmen?
Ist es rechtlich, das der Käufer den Rückversand bei falschen Artikel-Zusagen selber übernimmt?
Danke im Voraus
@zauberkunst schrieb:Hallo,
ich bin Käufer und habe im Privatverkauf eine Kette gekauft.
Da die Artiklebeschreibung keine Angaben zur Kettenstärke hatte, habe ich den Verkäufer schriftlich kontaktiert:
Verkäufer (VK) hat die Stärke mit 6mm angegeben. >>> Diese Angabe steht nicht in der Artikelbeschreibung, sie wurde nur im schriftlichen Kontakt zugesichert - der jederzeit ausgedruckt und vorgelegt werden kann.
Diese Stärke habe ich gesucht und daraufhin die Kette gekauft. Überrascht habe ich nach Erhalt der Ware festgestellt, das die Angabe des VK's falsch ist. Die Kettenstärke beträgt 4mm.
Aufgrund der falschen Angabe habe ich beim VK eine Rücknahme angefragt. Diverser Mailvekehr fogte. VK hat sich gewunden und behauptete vehement weiterhin die 6mm. Mit Fotos und Messschieber habe ich nachgeweisen, das die Kette nur 4mm beträgt.
Nun fängt es an:
VK sagt, er sei zu nichts verpflichtet. Er biete keine Gewährleitusng und keine Rücknahme an.
Kulanterweise käme er mir entgegen - er ist nur gewillt den Warenwert zurück zuzahlen.
Kompletten Versand (Hin- und Rückversand) hätte ich selber zu tragen.
Aus meiner Sicht ist das so nicht richtig.
Der VK hat falsche Angaben gemacht und unter diesen falschen Angaben habe ich gekauft.
Auch wenn die Angaben 'nur' in einem schriftlichen Mailverkehr erfolgten, so wurde ich 'getäuscht' über die Eigenschaften der Kette.
Käuferschutz besteht nicht. VK bietet nur Überweisng an.
EBay kann sich leider nicht in den Zahlungsverkehr reinklinken und das Geld zurückholen, wie es bei PayPal möglich ist.
Ich habe dazu mit eBay Hotline telefoniert. Es wurde gesagt, das ich die Möglichkeit habe mit der Bewertung zu argumentiern, um den VK in die 'richtige' Richtung zu lenken, d.h. etwas Druck zu machen.
Ich habe nun über das System eine Rücknahme gestartet.
Habe den VK hingeweisen auf Fairness, da falsche Angaben gemacht wurden. Rückversand ginge dann auf meine Kosten.
VK akzepiert nur, wenn ich seinen Bedingungen zustimme: er will die vom System automatisch ermittelte Gesamtsumme, die auch den Hinversand enthält, nicht erstatten, sonder nur den reinen Warenwert. Ich fühle mich fast von dem Verkäufer erpresst. Weil es moralisch einfach falsch ist. VK hat unter falschen Angeben verkauft.
Leidlich habe ich im Schriftverkehr seinen Bedingungen zugestimmt. VK hat nun die Rücknahme über das eBay System akzeptiert.
Ich bin im Prinzip nicht einverstanden, den Hinversand auf meine Kosten zu tragen. Aus meiner Sicht müsste der VK sogar auch die Rücksendekosten übernehmen.
Es war eine falsche Eigenschaftszusicherung und somit Täuschung, bzw. Irrtum Seitens VK, wenn auch nur im schriftlichen Kontakt.
Wer weiß, wie es rechtlich tatsächlich aussieht?
Hat der VK recht mit seinen Behauptungen, das er nicht verpflichtet ist die Ware zurück zunehmen?
Ist es rechtlich, das der Käufer den Rückversand bei falschen Artikel-Zusagen selber übernimmt?
Danke im Voraus
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