09-01-2021 16:33
@melli0034 schrieb:
Hallo. Ich habe etwas ersteigert, der Verkäufer schrieb mir schon kurz vor Beendigung, das er es für den Preis nicht abgibt. Nachdem die Aktion beendet war hat er den Kauf abgebrochen. Was kann man machen?
Tagchen @melli0034
Wenn du den Artikel willst, musst du - wie schon von peter und perfect-sally geschrieben - den Rechtsweg einschlagen.
Es könnte natürlich auch sein, dass er beim Einstellen was falsch gemacht hat. Dann muss er anfechten, was ihn nicht unbedingt vor der Pflicht zum Schadensersatz retten muss.
Wenn du den Rechtsweg nicht willst, kannst du über dein Profil (ebay-Konto ... personenbezogenen Daten ... Bewertungen) sicher noch eine entsprechend farblich gestaltete Bewertung abgeben.
Dem würde ich helfen.
Mach ihm klar das er mit dir einen Kaufvertrag hat.
Und notfalls klagst du das Teil ein.
Dann darf er auch noch deinen Anwalt zahlen.
Druck dir die Mail das er für den Preis nicht versendet
als Beweis aus, dass ist Goldwert.
Du kannst zu einem Rechtsanwalt gehen und den Artikel einklagen.