22-06-2021 09:18
@cash-dirk schrieb:
Der Verkäufer sagt ich muß mich mit wegen der Garantie mit dem hersteller in Kontakt setzen. Ist das rechtens?
Mfg
Ja, sofern mehr als 6 Monate seit Kauf vergangen sind, ist der VK raus aus der Nummer @cash-dirk
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.