25-02-2021 05:11
Guten Morgen,
am 26.03.2020 kaufte ich bei luxus-2006 den Artikel 312566337496, HOGA Handbrause und bezahlte mit PayPal. Am 06.02.2021 meldete ich dem Verkäufer den Mängel, dass das Absperrventil infolge Korrosion häufig klemmt und das Wasser nicht abgesperrt wird.
Gemäß meinem Gewährleistungsrecht verlangte ich Reparatur, Austausch oder Wandlung.
Darauf verlangte der Verkäufer eine Rechnungsnummer. Ich erklärte, dass ich von ihm niemals eine Rechnung erhalten habe. Jetzt teilt mir der Verkäufer mit, ohne Rechnungsnummer kann er die Sache nicht bearbeiten. Alle Rechnungsunterlagen muss er nach 6 Tagen in seinem System aus Gründen des Datenschutzes löschen. Um wieder daran zu kommen, muss er ins Archiv und dafür müsste ich ca. 29,--€ Gebühr bezahlen. Ich halte das für eine Lüge. Sicher hätte ich auf Zusendung einer Rechnung bestehen müssen, glaubte aber nicht, dass in einem Gewährleistungsfall vom Verkäufer derartige Hürden aufgebaut werden, um sich vor seinen gesetzlichen Pflichte zu verstecken. Ich habe inzwischen dem Verkäufer Desktopkopien über "Einzelheiten zum Kauf" und über die PayPal-Zahlung zukommen lassen. Damit besitzt er die Artikelnummer, die Bestellnummer, meine komplette Anschrift nebst Namen und das Kaufdatum. Von PayPal auch noch die Transaktionsnummer über den Zahlungsvorgang. Wie soll ich mich weiter verhalten??
Natürlich reflektiert der Vekäufer darauf, dass seine sogenannte Archivgebühr den Kaufpreis von 19,90€ übersteigt und ich deshalb besser auf meinen Anspruch verzichte. Kann er denn überhaupt durch die Forderung nach der nie erhaltenen Rechnungsnummer meine Gewährleistungsansprüche aushebeln?
Danke vorab und freundlichst gegrüßt
franjs123
@frankjs123 schrieb:Guten Morgen,
am 26.03.2020 kaufte ich bei luxus-2006 den Artikel 312566337496, HOGA Handbrause und bezahlte mit PayPal. Am 06.02.2021 meldete ich dem Verkäufer den Mängel, dass das Absperrventil infolge Korrosion häufig klemmt und das Wasser nicht abgesperrt wird.
Gemäß meinem Gewährleistungsrecht verlangte ich Reparatur, Austausch oder Wandlung.
Darauf verlangte der Verkäufer eine Rechnungsnummer. Ich erklärte, dass ich von ihm niemals eine Rechnung erhalten habe. Jetzt teilt mir der Verkäufer mit, ohne Rechnungsnummer kann er die Sache nicht bearbeiten. Alle Rechnungsunterlagen muss er nach 6 Tagen in seinem System aus Gründen des Datenschutzes löschen. Um wieder daran zu kommen, muss er ins Archiv und dafür müsste ich ca. 29,--€ Gebühr bezahlen. Ich halte das für eine Lüge. Sicher hätte ich auf Zusendung einer Rechnung bestehen müssen, glaubte aber nicht, dass in einem Gewährleistungsfall vom Verkäufer derartige Hürden aufgebaut werden, um sich vor seinen gesetzlichen Pflichte zu verstecken. Ich habe inzwischen dem Verkäufer Desktopkopien über "Einzelheiten zum Kauf" und über die PayPal-Zahlung zukommen lassen. Damit besitzt er die Artikelnummer, die Bestellnummer, meine komplette Anschrift nebst Namen und das Kaufdatum. Von PayPal auch noch die Transaktionsnummer über den Zahlungsvorgang. Wie soll ich mich weiter verhalten??
Natürlich reflektiert der Vekäufer darauf, dass seine sogenannte Archivgebühr den Kaufpreis von 19,90€ übersteigt und ich deshalb besser auf meinen Anspruch verzichte. Kann er denn überhaupt durch die Forderung nach der nie erhaltenen Rechnungsnummer meine Gewährleistungsansprüche aushebeln?
Danke vorab und freundlichst gegrüßt
franjs123
er muss gar nichts aushebeln
er kann allerdings verlangen, dass Du per Gutachten nachweist, dass der Defekt bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an Dich angelegt war - machst / kannst Du das nicht, muss er weder was erstatten, noch wandeln noch was auch immer
falls Du Garantieansprüche geltend machen willst, musst Du Dich an den Hersteller wenden - sofern dieser überhaupt eine Garantie für den Artikel gibt
ein freundliches Hallo.... @frankjs123
Bitte lesen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-hae...