02-11-2020 23:53 - bearbeitet 02-11-2020 23:58
Guten Tag!
Ich bin völlig neu hier und habe ein aussergewöhnliches Problem mit einem Verkäufer.
Fataler Weise erreiche ich die EBAY-Sicherheit nicht und werde im Sicherheitsportal einfach nur im Kreise herumgeführt, anstatt einen
Kontakt zu bekommen, den Sachverhalt zur Behandlung korrekt beschrieben abzusetzen.
So geht es natürlich nicht, bei ernsthaften Sachen so an der Nase herumgeführt zu werden!
Ich habe meinen allerersten Artikel bei diesem Verkäufer gekauft, es lief alles problemlos und habe ihn auch gut bewertet.
Als ich einige Tage später einen weiteren Artikel kaufte und die Kaufabwicklung abgeschlossen war, hatte ich wegen eines nicht vollständig dargestellten anderen Artikels ein weiteres Foto erfragt.
Obwohl ich den Verkäufer wirklich freundlich ansprach, reagierte er zu meinem Entsetzen damit,
ich sei eine andere Person, die er als Käufer ausgesperrt hatte. Ich denke: Was ist das jetzt? Wie ist denn der drauf?!
Ich darf hier teilanonymisiert wiedergeben, was passiert ist:.
Vorab: es geht überhaupt gar nicht um den Artikel, den ich hinterfragt habe, den Er zurückhalten will, auch wenn er es fälschlich so schreibt. Diesen habe ich ja nicht gekauft! Ich habe vordem Einen gekauft, den er jetzt zurückhält!!!
Es geht um den Artikel, zu dem ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen wurde und mir bis heute keine zutreffende
Paket-ID zur Sendungsverfolgung vorliegt und keine Zusendung trotz Bezahlung gestartet wurde.
Zitat in den EBAY-Nachrichten:
<Seien Sie freundlich gegrüßt! Zu dieser Stromversorgung hätte ich gern einen Schaltplan oder eine Innenansicht gesehen. Wäre es Ihnen möglich, diese noch im Angebot zu zeigen? So lässt sich viel besser einschätzen, ob und für was das verwendbar ist.
Sie haben ja sonst auch so interessante Baugruppen. Das Netzteil für eine kleine Telefonanlagenversorgung habe ich auch sofort erkannt. Ich habe mit sowas früher gearbeitet. Bin zur Zeit an einem Retro-Projekt. Da suche ich noch Einiges.
Freundliche Grüße>
RFT " NETZSTROMVERSORGUNG TYP USV2 " NEU.
RFT
Preis: EUR 10,00
Drauf kam völlig unerwartet die folgende Antwort:
Neue Nachricht von: a*******13 Top Rated Seller(6,895Green Star)
So läuft das Spiel nicht. Wie uns gerade mitgeteilt wurde, haben sie sich mit einem neuen Ebay Namen (rafena-tv) angemeldet da ihr alter Ebay Namen ( xxxxxxxxxxx ) von mir gesperrt worden ist. --- unglaublich, denn wäre es so, dann wäre es auch ein Datenschutzverstoß, den EBAY nicht begehen würde ---
Wir haben heute Ebay schriftlich über diesen Fall informiert und werden am Montag Ebay telefonisch kontaktieren um diesen Fall zu melden. Es ist 1. nicht erlaubt mehrere Ebay Account zu besitzen und 2. ist es nicht erlaubt bei weiterhin bei einem Verkäufer mit einem anderen Namen zu kaufen, bei dem man gesperrt ist.
Von dem Kauf " RFT Netzstromversorgung Typ USV2 " trete ich zurück. Nach Rücksprache mit Ebay wird der Betrag an Sie zurück bezahlt.
Jede weitern Kontakt lehne ich ab. jede weitere Mail wird ungelesen gelöscht.
MFG>
Also diese von ihm genannte RFT Netzstromversorgung Typ USV2 habe ich gar nicht gekauft, sondern Details hinterfragt, wie man hier lesen kann.
Und: Er hat mehrere Accounts! "geman tubes", "atlanik13" usf. und behauptet, ich hätte mehrere Accounts und dürfe das nicht!
Ja wozu dürfen? Ich brauche doch nur Einen und habe nur Einen - endlich mal, weil ich jahrelang kein richtiges Internet auf unserem Dorf hatte.
Was ich nun kaufte war
RFT " ELEKTRISCHES GERÄT TYP ?? " NEU.
( 254691556500 )
Und damit will der jetzt nicht rausrücken und reagiert - mit Verlaub gesagt - paranoid!
Jetzt wollte ich ihm auf den gekauften Artikel hin über den Kontakt an ihn schreiben - es geht nicht!
So habe ich an seine E-Mail-Adresse und sein Faxgerät einen Text gesendet, der Folgendes enthält:
<
Sehr geehrter Herr Kxxxxx,
ungeachtet der von meiner Seite freundlich und sachlich geführten Anschreiben und hingegen Ihrer zu meinem Entsetzen folgewidrigen Reaktion, ist mit dem Kauf und der prompten Bezahlung des obigen Artikels ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen und somit stehen Sie in der Lieferpflicht der Ware. Bei Nichterfüllung droht Ihnen die Strafanzeige wegen Betruges.
Folgen Sie bitte dem Recht und gehen Sie den Weg des geringsten Widerstandes und liefern zeitnah den gekauften Artikel. Das ist der einzig korrekte Weg, der Ihnen ein Eklat ersparen wird!>
Und weiter argumentierte ich:
<Auf Anraten des RS-Anwalts habe ich zudem nach Konsultation des Kontaktbeamten bereits eine Strafanzeige gegen Sie formuliert und bei ihm hinterlegt, welche die beiden Anzeigendelikte Betrug und falsche Verdächtigung anhand meiner eBay-Unterlagen formgerecht konkretisieren.
Diese Strafanzeige gegen Sie bleibt solange relativiert, bis die Ware eingetroffen ist und die Anzeige somit hoffentlich zurückgenommen werden kann.
Sollte ich jedoch wider Erwarten bis morgen, dem 03. November 2020 um spätestens 16:00 Uhr keine zutreffende Paket-Identnummer von Ihnen erfahren, genügt ein Anruf bei dem Polizisten und die Anzeige geht unweigerlich in die Bearbeitung!
Sollten Sie weiterhin erhebliche Zweifel an meiner tatsächlichen Identität haben, können Sie das Paket gern auch an meine obige Meldeanschrift senden, die auch in eBay hinterlegt ist. Da es mich gibt und ich keine andere Person bin, wird das ankommen und ich kann mich ausweisen! Damit wird zugleich ein Post-Identverfahren für diese Paketsendung erfolgen!
Das alles, damit Sie mir auch glauben, das ich der Fernmeldemechaniker Hxxxxx Kxxxx aus Zxxxx bin und nicht etwa die Beiden technisch zu unterstützenden Eheleute in xxxxxxxxxxg, an die ich das Gerät direkt zusenden lassen wollte.
Selbstverständlich wurde mir indessen zu meiner Empörung bekannt, dass Sie ohne jeden ersichtlichen Grund und ohne jede gesetzliche Grundlage wahllos bereits mehrere beliebige Käufer sperren.
Einen Paragraphen für dieses Recht, grundlos Käufer auszusperren, gibt es jedoch nicht wirklich.
Lediglich die Folgerichtigkeit und das richtige Augenmaß sind zu wahren, wenn von diesem ungeschriebenen und von eBay zusätzlich eingeräumten Recht Gebrauch gemacht werden muss, wofür Ihnen jedoch weder von mir, noch von den Anderen gegen Sie Beschwerde führenden Mitgliedern ein als Prämisse zu akzeptierender Grund geliefert wurde.
Was Sie da machen, ist nach dem Gesetz Schikane. Ein wichtiges Element zur Definition des Tatbestandes "Mobbing", dessen Sie sich gerade massiv schuldig machen!
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BGB Buch 1 - Allgemeiner Teil (§§ 1 - 240)
Abschnitt 6 - Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe (§§ 226 - 231)
§ 226 Schikaneverbot
Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.
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Sie teilen mir also bis morgen, den 03.11.2020 um 16:00 Uhr MEZ die zutreffende Paket-Identnummer mit.
Bekomme ich bis genau dahin keinen Versandnachweis der Ware, dann rollt richtig Etwas auf Sie zu!
Hochachtungsvoll>