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Verkäuferschutz

Hallo alle zusammen ,

in letzter Zeit häufen sich Fälle bei denen bezahlte und verschickte Sendungen ins Ausland den Empfänger nicht erreichen.

Käufer schalten dann eBay Käuferschutz ein und bekommen problemlos sämtliche Kosten erstattet. Bei mir als privater

Verkäufer ist dann der Artikel weg und das Geld weg und wenn's richtig gut läuft auch noch jede Menge negative Bewertungen.  Hat bei euch jemand gleiche Erfahrungen gemacht und was dagegen unternommen ?

Besten Dank und schöne Festtage

Egon

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Antworten (3)

oin @strandfloh ,

 

 

das glaub ich jetzt nicht.

 

 

Angemeldet als privater Verkäufer, dachte es handelt sich um einen Irrtum.

 

 

 

Dann würde ich mal aufhören paypal anzubieten.

 

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @strandfloh 

 

Was sind die Merkmale gewerblicher Verkäufer?

 

Ein gewerblicher Verkäufer:

 

  • verkauft regelmäßig, statt nur hin und wieder.
  • verkauft große Mengen an Waren.
  • bietet häufig Neuware an.
  • verkauft viele gleiche Stücke oder große Mengen identischer Gegenstände.
  • kauft Ware ein, um sie weiterzuverkaufen.
  • stellt Dinge, zum Beispiel Häkeldeckchen, eigens zum Verkauf her.

 

https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html

 

 

 

Guten Tag @strandfloh 

 

aufgrund deiner Sternschnuppe gehe ich davon aus, dass du mal gewerblich tätig warst, ansonsten wäre es mir unverständlich wie man als privater Verkäufer jemals eine Schnuppe erhalten kann.

 

Da du aber scheinbar auch nicht die Paypalrichtlinie kennst, will ich dich mal aufklären:

 

Paypal verlangt einen Sendungs- und einen Zustellnachweis.

Kannst du nicht erbringen, wenn du unversichert verschickst, egal ob im In- oder Ausland.

 

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).
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