06-08-2020 19:20
Ich wollte ein Hoover Board gebraucht verkaufen.
Hier kam die Info, gegen AGB da nur Händler verkaufen dürfen.
Ich habe das Board verschenkt und die Auktion ist trotzdem gelaufen und beendet worden.
Ich habe mich erklärt und der Käufer droht mit Anzeige!
Auktion: 324240415035
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Lochner
@dreamer-one schrieb:Ich wollte ein Hoover Board gebraucht verkaufen.
Hier kam die Info, gegen AGB da nur Händler verkaufen dürfen.
Ich habe das Board verschenkt und die Auktion ist trotzdem gelaufen und beendet worden.
Ich habe mich erklärt und der Käufer droht mit Anzeige!
Auktion: 324240415035
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Lochner
Du bist hier nicht beim ebay-Kundendienst gelandet, sondern im Nutzer-Forum "Mitglieder helfen Mitgliedern".
Über ebay verkauft für 5,50 €.
Schick dem Käufer sein Board und wenn du es wirklich nicht mehr hast, dann besorge Ersatz. Du hast einen gültigen Kaufvertrag.
Dass ebay Dich evl. "agezählt" hat, berührt den Kaufvertrag nicht. Ebay hat das Angebot nicht gelöscht. Es ist sauber durchgelaufen. Also hast du einen wirksamen Kaufvertrag und der Käufer hat Anspruch auf die Ware. Das musst Du jetzt selbst mit dem Käufer klären. Ebay wird Dir dabei nicht helfen.
"Anzeige" ist Quatsch. Aber der Käufer kann einen Anwalt einschalten und das Board bzw. Schadenersatz auf zivilrechtlichem Weg einfordern. Du zahlst dann alle Anwalts- und Gerichtskosten - zusätzlich zum Schadenersatz.
Dass ebay Dich evl. "agezählt" hat, berührt den Kaufvertrag nicht. Ebay hat das Angebot nicht gelöscht. Es ist sauber durchgelaufen.
Das sehe ich definitiv NICHT so!
Startpreis: 1,00 EUR 25 Jul 2020, 14:30:42 MESZ
Laufzeit der Auktion: 10 Tage
Beenet: 5,50 EUR 29 Jul 2020, 9:11:02 MESZ
Das Angebot wurde von ebay vorzeitig beendet. Vermutlich hat VeRi angeschlagen und mit Sicherheit mal wieder aufgrund eines Fehlers.
Es ist KEIN rechtswirksamer Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer zustande gekommen. Eine Anzeige kann dein Käufer sowieso knicken, weil kein Straftatbestand vorliegt, wenn du ihm eine evtl. Zahlung wieder zurückerstattest. Zivilrechtlich fehlt es an einer vertraglichen Grundlage, als dass du diesbezüglich etwas zu befürchten hast.
Bist du dir da sicher @fori.0815? Gewundert hat mich das zwar auch, weil ich es hier von anderen Betroffenen eigentlich auch so kenne, dass die Artikel dann gar nicht mehr abrufbar sind, andererseits kann man sich aber auch nicht auf eine grundsätzliche Stringenz in ebays Handlungen verlassen. Aus dem Eingangsposting des Fragestellers geht jedenfalls nichts dergleichen hervor, dass er vorzeitig beendet hat.
Aber selbst wenn er aufgrund der Mitteilung von ebay eigenmächtig eine vorzeitige Beendigung vorgenommen hat, wäre nach den ebay-AGB kein Kaufvertrag zustande gekommen.