25-08-2020 12:15
Liebe eBay-Community,
ich habe am 10.08.2020 eine Auktion für ein MacBook Pro gestartet, im guten Glauben, bei einer lukrativen 1€ Verkaufsaktion teilzunehmen. Nun wurde das Laptop verkauft, der ursprüngliche Käufer ist zurückgetreten und der unterlegene Bieter hat es letztendlich genommen. Das Problem: Weder für den initalen Kauf noch für das Angebot an den unterlegenen Bieter wurde die 1€ Aktion berücksichtigt.
Warum bin ich mir so sicher, dass ich die Aktion angemeldet hatte? Ganz einfach: Ich habe das MacBook für ein Familienmitglied verkauft und genau am 10.08. diesem mitgeteilt, dass in meinem Konto eine Aktion hinterlegt ist. Dafür hatte ich den unten angehangenen Screenshot per Whatsapp aus der Android eBay-App mitgeschickt - deswegen bin ich mir zu 100%, sicher, dass ich es aktiviert hatte und erst danach, aber noch am 10.08. die Auktion gestartet habe!
Die Aktion hatte ich von folgender bekannter Seite: https://www.mydealz.de/deals/ebay-verkaufsaktion-max-5eur-verkaufsgebuhr-bis-1008-fur-eingeladene-ve..., sowie der folgenden verlinkten URL von dort: https://pages.ebay.de/promos/2020/17711/private/max5euro.html?_trkparms=%25252526clkid%2525253D43515...
Für mich war also klar, dass ich für maximal 1€ verkaufe, da der Zähler nach Einstellen auf 99 (von 100) in meinem Konto runtergegangen war. Nun stehen aber 50€ (!) zu Buche und auch der Anruf bei der Hotline brachte nichts. Extrem ärgerlich!
Ich hoffe hierbei um Entgegenkommen von eBay, da es tatsächlich um viel Geld geht und einfach nur aufgrund fehlerhafter Technik bei der eBay-"Software" 49€ mehr zu berappen wären.
Vielen Dank für Ihre und Eure Unterstützung, ich hoffe ich konnte mein Anliegen nachvollziehbar darlegen.
Viele Grüße!
durax.3bay
@durax.3bay schrieb:Liebe eBay-Community,
ich habe am 10.08.2020 eine Auktion für ein MacBook Pro gestartet, im guten Glauben, bei einer lukrativen 1€ Verkaufsaktion teilzunehmen. Nun wurde das Laptop verkauft, der ursprüngliche Käufer ist zurückgetreten und der unterlegene Bieter hat es letztendlich genommen. Das Problem: Weder für den initalen Kauf noch für das Angebot an den unterlegenen Bieter wurde die 1€ Aktion berücksichtigt.
Warum bin ich mir so sicher, dass ich die Aktion angemeldet hatte? Ganz einfach: Ich habe das MacBook für ein Familienmitglied verkauft und genau am 10.08. diesem mitgeteilt, dass in meinem Konto eine Aktion hinterlegt ist. Dafür hatte ich den unten angehangenen Screenshot per Whatsapp aus der Android eBay-App mitgeschickt - deswegen bin ich mir zu 100%, sicher, dass ich es aktiviert hatte und erst danach, aber noch am 10.08. die Auktion gestartet habe!
Die Aktion hatte ich von folgender bekannter Seite: https://www.mydealz.de/deals/ebay-verkaufsaktion-max-5eur-verkaufsgebuhr-bis-1008-fur-eingeladene-ve..., sowie der folgenden verlinkten URL von dort: https://pages.ebay.de/promos/2020/17711/private/max5euro.html?_trkparms=%25252526clkid%2525253D43515...
Für mich war also klar, dass ich für maximal 1€ verkaufe, da der Zähler nach Einstellen auf 99 (von 100) in meinem Konto runtergegangen war. Nun stehen aber 50€ (!) zu Buche und auch der Anruf bei der Hotline brachte nichts. Extrem ärgerlich!
Ich hoffe hierbei um Entgegenkommen von eBay, da es tatsächlich um viel Geld geht und einfach nur aufgrund fehlerhafter Technik bei der eBay-"Software" 49€ mehr zu berappen wären.
Vielen Dank für Ihre und Eure Unterstützung, ich hoffe ich konnte mein Anliegen nachvollziehbar darlegen.
Viele Grüße!
durax.3bay
Dein Problem: Selbst wenn Du eingeladen warst und das Angebot freigeschaltet hattest, stündest Du jetzt genau so da, wie ohne Freischaltung. Diese Aktion gilt nämlich nicht für einen Verkauf an den unterlegenen Bieter (und auch nicht mehr beim Wiedereinstellen) sondern immer nur für den "Erstkäufer" (bei Auktionen). Hierzu hätte ein Blick in die Aktionsbedingungen Aufklärung schaffen können.
Das Angebot an unterlegenen Bieter ist "rechnungstschnisch" ein neues Angebot und die Aktion war zu dem Zeitpunkt längst vorbei, als Du dem unterlegenen dieses Angebot gemacht hast. Für den Verkauf an den unterlegenen Bieter wären in jedem Fall die 50,- € fällig gewesen.
Da Du die Gebühren für den "Erstverkauf" zurück bekommst, ändert sich für Dich also gar nichts. Es ist letztlich egal, ob Du nun 1,- € oder 50,- € zurück bekommst und beim "Erstverkauf" mit +/- 0,- € rausgehst. Die 50,- € für den Verkauf an den unterlegenen Bieter sind völlig korrekt berechnet worden. Du hast Dich vorher einfach nicht schlau gemacht, wie das mit diesen Sonderaktionen läuft und bist von falschen Voraussetzungen ausgegangen. Das kannst Du jetzt aber nicht ebay ankreiden. In den Auktionsbedingungen steht immer genau drin, wann die Aktion gilt und wann nicht. Nur dafür muss man die halt lesen.
Guten Tag, @durax.3bay
der Screenshot beweist leider weder, dass du die Aktion freigeschaltet hast, noch das Auktionen abgezählt wurden.
Jetzt leg mal das Handy weg und lass die App beiseite.
Logg dich an einem PC oder Laptop mit einem Browser ein und kontrollier selbst, ob von der Sonderaktion überhaupt irgendwas abgezählt wurde, bzw. ob du an dieser überhaupt teilgenommen hast.
ggfs. lies nochmal die vollständigen Bedingungen von der Preisaktion durch.
Kontingente und Sonderaktionen findest du auf dieser Seite ganz unten im Link
Da klickst du dann auf den blau unterlegten Link Übersicht (standardmässig steht der auf aktuell)
Da werden dir dann alle abgelaufenen Kontingente und Sonderaktionen angezeigt und da kannst du dann sehen, ob du freigeschaltet warst oder eben nicht
