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Verkaufsaktion eBayGebühren als Gutschein auch noch bei Verkauf an unterlegenen Bieter

Hallo liebe Gemeinschaft,

 

wir haben vor kurzem unsere Nintendospiele als Paket versteigert und dabei über 400 Euro erzielt. Leider hat der Höchstbieter weder bezahlt noch auf eine Anfrage reagiert, die Rechnungsinformationen haben wir auch nochmal zu geschickt. Somit denken wir, dass da nichts mehr bekommen wird.

 

Während der Auktion lief eine Verkaufsaktion, dass die anfallenden eBay Gebühren

als Gutschein erstattet werden.

Weiß vielleicht jemand, ob dieser Gutschein auch zugeschickt wird, wenn man diese Auktion an den Zweithöchstbietenden im Nachgang verkaufen könnte oder fällt der Verkauf dann nicht mehr unter die Verkaufsaktion?

 

Danke für Antworten im Voraus 🙂

Liebe Grüße m.

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Moin @marmarebe 

 

beim Angebot an unterlegenen Bieter zahlt man immer die reguläre VK-Pov.  und es ist aus der Verkaufsaktion ausgeschlossen, auch wenn die Verkaufsaktion noch aktiv wäre. Das Angebot an unterlegenen Bieter taucht auch nicht in der eBay Suche auf, nur beim VK bzw. K zu sehen.

 

@marmarebe 

 

Der Verkauf war letzen Sonntag Abend. Für ein Angebot an den unterlegenen Bieter ist es noch viel zu früh.

 

Euer Käufer dürfte ein gewerblicher (Wieder-)Verkäufer sein.

Gebotsübersicht: Einzelheiten | eBay

Die lassen sich mitunter auch mal Zeit beim Bezahlen.

 

Du hast einen Kaufvertrag. Aus dem kommst Du nicht innerhalb von 5 Werktagen raus. Wenn du jetzt an den Unterlegenen vrkaufst und Dein 1. Käufer zahlt nächste Woche, dann hast Du ein Riesenproblem. Der 1. Käufer hat dann nämlich immer noch Anspruch auf die Ware, weil Du in der kurzen Zeit nicht wirksam aus dem Kaufvertrag kommst.

 

Selbst wenn Du jetzt einen Nichtzahler-Fall öffnest und deine Gebühren wiederbekommst, dann hast du immer noch einen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag wird durch den Ebay-Fall nicht aufgelöst. Theoretisch kann Dein Käufer bis zu 31.12.2024 zahlen und die Ware einfordern. Erst dann sind die Ansprüche aus dem Kaufvertrag verjährt. Auch das Schweigen des Käufers löst den Kaufvertrag nicht auf.

 

Also bevor Du Dir Gedanken um Angebote an unterlegene Bieter und Gutscheine machst, solltest Du Dich erst Mal erkundigen, wie du aus dem Kaufvertrag mit dem ersten Käufer wieder rauskommst, wenn der innerhalb der nächsten 1-2 Wochen immer noch nicht bezahlt hat. Jetzt ist es noch viel zu früh, um den Artikel weiterzuverkaufen.

 

 

Hallo @marmarebe 

 

das weiss hier vermutlich gar niemand 😀 jedoch kriegst du die Gebühren ja wieder indem du einen Nichtzahlerfall öffnest, nach 4 Tagen schliesst.. du kennst das Prozedere schon?

 

Wichtige Fristen:
Öffnen Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels frühestens 4Tage und spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen. Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen. Sie sollten dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist einräumen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen ( 21 WERKTAGE )nach Angebotsende schließen, um die Verkaufsprovision gegebenenfalls zu erhalten.
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision. In diesem Fall wird im eBay-Konto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall (egal ob durch Sie oder von uns) kann nicht wieder geöffnet werden.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder