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Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Online-Kundendienst, korrigiert offensichtlichen Fehler nicht.

Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Hallo zusammen, ich möchte hier als privater Verkäufer meinen Fall schildern, an dem ich mir die Zähne ausgebissen habe, sehr zu meinem Ärger, zurückhaltend formuliert:

BEVOR meine Sendung den Käufer überhaupt hätte erreichen können, eröffnete der Ebay online-Kundendienst D nach Meldung meines Käufers „Ware nicht erhalten“ einen Fall unter Nichtbeachtung der eigenen Richtlinien und meiner entsprechenden schriftlichen Hinweise: Fall-Eröffnung bereits 6 Tage nach Versand, übliche Päckchen-Versandzeit (AUSWAHL des Käufers) lt. DHL ca. 3 Wochen, da kleiner abgelegener Ort an der rumänischen Schwarzmeerküste.

 

Ebay hat aber nicht nur vorzeitig diesen Fall eröffnet, sondern buchte auch noch kurzfristig trotz deutlichen und begründeten Widerspruchs meinerseits den erhaltenen Kaufpreis auf sich zurück und überwies diese Summe umgehend an den Käufer. Auch zu diesem Zeitpunkt hätte die Ware den Käufer noch längst nicht erreichen können. Auch wenn es gem. der entspr. DHL-Seite länger dauert, DHL stellt weltweit zuverlässig zu. Mit nahezu 100 % Wahrscheinlichkeit hat der Käufer nach 3 Wochen zusätzlich zu dem an ihn zurücküberwiesenen Kaufpreis auch noch die Ware erhalten. Und natürlich hielt er in der Folgezeit die Füße still, weil bei Päckchenversand die Zustellung nicht dokumentiert wird.  

 

Alle meine diesbezüglichen Einwände bewirkten nichts, etliche telefonische Rücksprachen, die beim tel. Kundendienst wegen des zeitlichen Fall-Ablaufes zwar Verwunderung auslöste, ihm aber insofern zur Regelung die Befugnis fehlte, etliche Briefe an den online-Kundendienst D im Rahmen des mehrstufigen Fall-Verfahrens, die stets durch unpassende und nicht auf meine Anmerkungen eingehende Textbausteine beantwortet wurden. Hier hat offensichtlich niemand meine Texte lesen wollen, können, mutmaßlich auch nicht sollen, in allen Verfahrensabschnitten bis zum „Endurteil“ blieb es bei meiner „Verurteilung“.

 

Auf meine daraufhin erfolgte erneute Beschwerde beim online-Kundendienst D meldete sich der online-Kundendienst USA als zuständig. Nach längerem schriftlichem Hin und Her wurde mir im letzten Schreiben zwar dann doch tatsächlich bescheinigt, dass ich den ordnungsgemäßen Versand nachgewiesen, ich aber eine, mir unbekannte und mir durch keine Fundstelle belegte, 30/30 Tagefrist versäumt hätte. Nicht nachvollziehbar, denn noch AM TAG DES ENDURTEILS durch den online-Kundendienst D (Gesamte Verfahrensdauer 9 Tage) schrieb ich abermals, wie oben erwähnt, an eBay D, worauf der USA Customer-Service seinerseits umgehend Kontakt aufnahm. In der Folge blieben wir in regem Meinungsaustausch jedenfalls, was mich angeht, auf US-Seite erkennbar überwiegend jedoch nur per Textbaustein. Denn kein einziges Mal, nie, ist mir es gelungen, dem online-Kundendienst, D oder USA, auch nur ansatzweise irgendeine Stellungnahme zum Ursprung dieser ganzen Angelegenheit zu entlocken oder gar eine Verantwortung dafür zu übernehmen, dass eBay den Fall verfrüht und ihn damit von Anfang an fehlerhaft eröffnete, statt den Antrag des Käufers zurückzuweisen. Für die Lösung eines solchen Falls aber ist wohl kein passender Textbaustein zur Hand. Dann wird eben irgendein Text aus der Schublade gezogen. Anderenfalls nämlich hätte sich der Kundendienst mit diesem Sonder-Fall individuell befassen müssen, was eBay aber nicht vorsieht.

 

Vielen Dank für Euer Interesse!

Axel

 

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Hallo,

Ich kenne MA Elkes Dienstplan nicht, sorry, ich wollte nicht drängeln, sondern nur verhindern, dass ich in Vergessenheit gerate.

Sowohl Deine als auch MA Elkes Nachricht habe ich, weil eindeutig, verstanden.

Dennoch hatte und habe ich noch Fragen, ich habe sie gestellt und begründet. Ich meine, darin ist nichts Ehrenrühriges zu sehen, auch auf eindeutige Aussagen kann es noch Fragen geben, und ich meine auch, dass es keinen Grund gibt, mich abzuwimmeln.

Meine Eingangsfrage an MA Elke war, ob das Ausgangsverfahren, Auslöser des ganzen Dramas, tatsächlich wie behauptet mit seiner Käuferschutz-Entscheidung auch über eBay.com lief.

 

Hier ein Auszug (1. Schreiben in der Sache, das eBay-Logo ist nicht übertragbar vom Originalschreiben):

 

EBAY

Bitte klären Sie diese Anfrage bis 26. Okt 2023

Hallo bera_tips,

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass Ihr Käufer eine Anfrage geöffnet hat, da er den Artikel nicht erhalten hat.

Hier nun die nächsten Schritte

Falls Sie den Artikel bereits an den Käufer verschickt haben, laden Sie bitte unbedingt die Sendungsnummer bei eBay hoch, damit die Zustellung an der Adresse des Käufers bestätigt werden kann.

Wenn Sie die Bestellung nicht ausführen können, veranlassen Sie bitte eine Rückerstattung an den Käufer. Sie erhalten von uns dann eine Gutschrift der erstattungsfähigen Gebühren gemäß unserem Grundsatz zu Gebührengutschriften.

Bitte antworten Sie bis 26. Okt 2023 auf die Anfrage Ihres Käufers. Sollte die Anfrage nach diesem Datum noch geöffnet sein, helfen wir Ihnen gern bei der Klärung. Wenn Sie nicht antworten, kann sich das ggf. negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.

 

Märklin H0 Ersatzteile Gehäuse RE 800, RS 800, Umschalter, Pantografen etc. alt

Bestellnummer:               21-10628-22274

Käufer:                                romane_24

 

E-Mail-Referenznr.: [#34e3e5c50dbe41e4a4fd2ebb0f032b91]

Unser Kundenservice, die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

Wenn ich im Original-Schreiben auf „Kundenservice“ zu meiner Orientierung gehe, erscheint 1 zu 1 die bei eBay.de hinterlegte bekannte Hilfeseite nebst Community.

Ebay.com Seite? ja oder nein, und wenn nein, welche Seite dann?

 

 

Demgegenüber ein Auszug aus dem erste USA-Schreiben (Damit ging es in USA weiter):

 

SR#1-471214584141

Von customerhelp@ebay.com

Hello bera_tips,We have an important message for you. However, your communication preferences are set up to accept text-only emails, so we couldn’t send it to this email address.

Go to Messages in My eBay. You’ll find the email there, but you’ll need to copy and paste the link into a browser window to view it. You may be prompted to sign in to your eBay account.

https://mesg.ebay.com/mesgweb/ViewMessageDetail/0/All/179895634771
To receive emails from eBay to this address in the future, change your communication preferences to HTML in the Account section on eBay.Thanks,

eBay

Please don't reply to this message. It was sent from an address that doesn't accept incoming email.

eBay Document ID: 137465094001

eBay is committed to your privacy. Read our user agreement and privacy notice. Learn how to recognize fake (spoof) emails.

https://www.ebay.com/help/policies/member-behaviour-policies/user-agreement?id=4259

https://www.ebay.com/help/policies/member-behavior-policies/user-privacy-notice?id=4260

https://www.ebay.com/help/account/protecting-account/recognising-spoof-emails?id=4195

Copyright © 2023 eBay Inc. All Rights Reserved. Designated trademarks and brands are the property of their respective owners. eBay and the eBay logo are trademarks of eBay Inc., 2025 Hamilton Avenue, San Jose, CA 95125.

 

 

 

Das ist gesichert und unbestritten eBay.com.

 

Am Rande: eBay.com USA hat mir in einen späteren Schreiben zugestanden, dass ich eBay-konform versendet habe (Sollte meine Aussage angezweifelt werden, bitte ich um Nachricht), da war das erste Verfahren schon eine Weile her und natürlich waren zwischenzeitlich alle Fristen abgelaufen, wenn, ja wenn es das erste Verfahren nicht gegeben hätte. Von dem ersten Verfahren, auf welcher Seite auch immer, hatte die US-Sachbearbeiterin keine Kenntnis, obwohl ich x-mal in diversen Schreiben darauf hingewiesen habe, ohne Erfolg, ohne irgendeine diesbezügliche Reaktion der Gegenseite.

Ich erwarte nunmehr eine eindeutige Aussage zu meiner Frage, ob das erste Verfahren auch unter eBay.com lief oder eben nicht.

Sprache, Namen, Ausgestaltung, Firmenanschrift eBay in Kleinmachnow, da drängt  es

sich nicht wirklich auf, dass es sich um die gleiche eBay-Seite handelt.

Gruß

Axel

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Die von dir angesprochene MA Elke ist nicht anwesend! Es sind nicht immer die gleichen MA jeden Tag hier verfügbar oder haben "Dienst" in der Community.

Und ich denke die bisherige Stellungnahme ist eindeutig und es wurde auch geschrieben, dass der Fall bei ebay.com eröffnet wurde und ebay.de hier keinerlei handhabe hat und der Fall bei ebay.com liegt. Ebenso wurde empfohlen sich an den Kundenservice von ebay.com zu wenden da hier nichts für dich getan werden kann.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Hallo,

 

ich hatte Elke auf ihre Stellungnahme hin zu meinem Fall nochmal um ergänzende Stellungnahme gebeten.

Deswegen wollte ich sie nochmal ansprechen und fragen, wann oder ob überhaupt sie sich entsprechend meiner diesbezüglichen Bitte vom 05.01 2026 nochmals äußern würde? Dies gelingt mir aber nicht. Muss ich daraus schließen, der für sie mein Fall "durch" ist?

 

Vielen Dank, wenn du mir hierbei helfen würdest! 

 

Grüße

Axel

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Danke für die Wünsche und zurück!

 

Bis jetzt ist mir, trotz erheblicher, auch zeitintensiver, Anstrengungen meinerseits, eine Klärung, von mir aus auch gegen mich, nicht gelungen, weil keiner der sehr vielen Textbausteine eine Besprechung der hier vorliegenden, aus der Reihe tanzenden Sachlage zum Inhalt hatte. Da käme auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen an, jedenfalls, solange er anonyn bleibt;-)). 

 

Meinen Beruf habe ich erwähnt, damit ich nicht in bester Absicht Rechtsratschläge erhalte, die mir hier mutmaßlich nicht weiterhelfen, die ich aber aus Höflichkeit immer beantworten würde. Dies ist bei seriöser Beantwortung meist nicht in einem Satz zu schaffen, im Gegenteil, einfach erscheinende Problematiken sind, wie überall, bei näherem Hinschauen häufig durchaus komplex.

 

Grüße

Axel

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Ein Volljurist wir alles klären ( können )

Viel Erfolg und alles Gute. 

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Man braucht wirklich keine rechtswissenschaftliche Ausbildung, um erkennen zu können, dass die zeitliche Abfolge des Fallverfahrens fehlerhaft ist und somit keine rechtliche Basis für die Weiterungen darstellen kann.

 

Grüße

Axel

Nachricht 6 von 11
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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274


@bera_tips  schrieb:

Hallo, Elke,

vielen Dank für Deine Nachricht, über die ich mich zunächst gefreut habe, da nach, vorsichtig geschätzt, 20 individuellen Eingaben meinerseits mir erstmalig kein Textbaustein geantwortet hat.

Inhaltlich bin ich natürlich weniger erfreut:

Zum mehrfach wiederholten Mal: Der Käufer hat nicht das Ausbleiben der Sendung NACH Ablauf der üblichen Versandzeit gerügt, sondern mehr als 2 Wochen Vorher!! Und der Fall wurde final geschlossen nebst Einzug des Kaufpreises von meinem Privatkonto und Weiterüberweisung des Betrages an den Käufer (Käuferschutz) dann immer noch ca. eine Woche VOR Ablauf der Versandzeit und logischerweise entgegen der eBay-eigenen Vorgaben. Ist denn das alles völlig irrelevant, noch nicht einmal einer Bemerkung wert??   

Ich verstehe Dich richtig, dass auch das erste Verfahren, Fall.-Nr. 5325272050von einem ausländischen Kundendienst betrieben wurde? Das war nicht erkennbar oder wurde bewusst unterdrückt, weder die Namen noch die Sprache gaben insoweit Anlass zu vermuten, dass hier Leute entscheiden, die gar nicht verstehen (können, sollen), was ich vorbringe? Das zweite Verfahren danach, SR#1-471214584141 21-10628-22274, outete sich als US-Kundendienst, das war „die ausländische eBay-Seite“, es ging auf Englisch weiter. Aber diese Seite hat das Fallverfahren nicht durchgeführt.

Verstehe ich Dich weiter richtig, dass, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, ich dem dort zuständigen eBay-Kundendienst praktisch ausgeliefert bin, weil dieser bei einem Hilfeersuchen meinersets seiner Aufgabe schon allein deshalb nicht gerecht werden kann, weil er nicht versteht, was ich sage, er dies aber auch nicht einmal deutlich macht? Ich und mein Umfeld hätten durchaus in einigen anderen Sprachen kommunizieren können.

Und verstehe ich Dich auch dahingehend richtig, dass eBay Deutschland tatsächlich keine Möglichkeit hätte, im berechtigten Interesse eines langjährigen eBay-Deutschland-Mitglieds in bestimmten Fällen wie hier in das grob fehlerhaft geführte Fall-Verfahren korrigierend einzugreifen, alternativ eine Kulanzregelung zu treffen oder zumindest sich für den Blackout des ausländischen Kundendiensts zu entschuldigen?

In jedem Falle hätte ich doch erwartet, dass, unabhängig von Deinen unmittelbaren Möglichkeiten, Du Dich einmal mit meiner Community-Schilderung des streitigen Verfahrensablaufs auseinandersetzt. Ich habe sogar gewagt zu hoffen, dass Du nach Befassen mit meiner Eingabe bestätigen würdest, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Du kannst ja sehen, dass ich mir alle Mühe gegeben habe, um die Sache zu klären, und Du hast auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob ich hier etwas vom Pferd erzähle. Ich habe in meinem Beitrag auch erkennbar keineswegs irgendwelche eBay-AGBs, ich weiß, schwieriges Gelände mit Vorgaben von eBay, und zudem eine Rechtsfrage, zum Thema gemacht, sondern einen unjuristischen technischen Verfahrensablauf.

Dein abschließender Hinweis auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat, bitte entschuldige, ein wenig ein Geschmäckle und erinnert an die Versicherungswirtschaft, die bisweilen gerne auslotet, ob ihre Versicherungsnehmer sich überhaupt nervlich und finanziell in der Lage sehen, gegen ihre Versicherung zu Felde zu ziehen. Alle Vergleiche hinken, so auch dieser, das sei zugestanden, aber dennoch erscheint solch ein Hinweis nicht wirklich partnerschaftlich, jedenfalls nicht in meinem Fall.

Was meine Person konkret angeht, bin ich als Volljurist zunächst mein eigener Ratgeber, bin aber schon aus eigenem Interesse selbstverständlich offen für entgegenstehende (Rechts-)ansichten.

Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Du zu den hier aufgeworfenen Punkten substanziell Stellung nehmen würdest. Vielleicht kann ich dann endlich mit dieser Angelegenheit meinen Frieden schließen.

 Danke!

Axel

 


Na dann solltest du Ahnung haben, @bera_tips .

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Hallo, Elke,

vielen Dank für Deine Nachricht, über die ich mich zunächst gefreut habe, da nach, vorsichtig geschätzt, 20 individuellen Eingaben meinerseits mir erstmalig kein Textbaustein geantwortet hat.

Inhaltlich bin ich natürlich weniger erfreut:

Zum mehrfach wiederholten Mal: Der Käufer hat nicht das Ausbleiben der Sendung NACH Ablauf der üblichen Versandzeit gerügt, sondern mehr als 2 Wochen Vorher!! Und der Fall wurde final geschlossen nebst Einzug des Kaufpreises von meinem Privatkonto und Weiterüberweisung des Betrages an den Käufer (Käuferschutz) dann immer noch ca. eine Woche VOR Ablauf der Versandzeit und logischerweise entgegen der eBay-eigenen Vorgaben. Ist denn das alles völlig irrelevant, noch nicht einmal einer Bemerkung wert??   

Ich verstehe Dich richtig, dass auch das erste Verfahren, Fall.-Nr. 5325272050von einem ausländischen Kundendienst betrieben wurde? Das war nicht erkennbar oder wurde bewusst unterdrückt, weder die Namen noch die Sprache gaben insoweit Anlass zu vermuten, dass hier Leute entscheiden, die gar nicht verstehen (können, sollen), was ich vorbringe? Das zweite Verfahren danach, SR#1-471214584141 21-10628-22274, outete sich als US-Kundendienst, das war „die ausländische eBay-Seite“, es ging auf Englisch weiter. Aber diese Seite hat das Fallverfahren nicht durchgeführt.

Verstehe ich Dich weiter richtig, dass, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, ich dem dort zuständigen eBay-Kundendienst praktisch ausgeliefert bin, weil dieser bei einem Hilfeersuchen meinersets seiner Aufgabe schon allein deshalb nicht gerecht werden kann, weil er nicht versteht, was ich sage, er dies aber auch nicht einmal deutlich macht? Ich und mein Umfeld hätten durchaus in einigen anderen Sprachen kommunizieren können.

Und verstehe ich Dich auch dahingehend richtig, dass eBay Deutschland tatsächlich keine Möglichkeit hätte, im berechtigten Interesse eines langjährigen eBay-Deutschland-Mitglieds in bestimmten Fällen wie hier in das grob fehlerhaft geführte Fall-Verfahren korrigierend einzugreifen, alternativ eine Kulanzregelung zu treffen oder zumindest sich für den Blackout des ausländischen Kundendiensts zu entschuldigen?

In jedem Falle hätte ich doch erwartet, dass, unabhängig von Deinen unmittelbaren Möglichkeiten, Du Dich einmal mit meiner Community-Schilderung des streitigen Verfahrensablaufs auseinandersetzt. Ich habe sogar gewagt zu hoffen, dass Du nach Befassen mit meiner Eingabe bestätigen würdest, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Du kannst ja sehen, dass ich mir alle Mühe gegeben habe, um die Sache zu klären, und Du hast auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob ich hier etwas vom Pferd erzähle. Ich habe in meinem Beitrag auch erkennbar keineswegs irgendwelche eBay-AGBs, ich weiß, schwieriges Gelände mit Vorgaben von eBay, und zudem eine Rechtsfrage, zum Thema gemacht, sondern einen unjuristischen technischen Verfahrensablauf.

Dein abschließender Hinweis auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat, bitte entschuldige, ein wenig ein Geschmäckle und erinnert an die Versicherungswirtschaft, die bisweilen gerne auslotet, ob ihre Versicherungsnehmer sich überhaupt nervlich und finanziell in der Lage sehen, gegen ihre Versicherung zu Felde zu ziehen. Alle Vergleiche hinken, so auch dieser, das sei zugestanden, aber dennoch erscheint solch ein Hinweis nicht wirklich partnerschaftlich, jedenfalls nicht in meinem Fall.

Was meine Person konkret angeht, bin ich als Volljurist zunächst mein eigener Ratgeber, bin aber schon aus eigenem Interesse selbstverständlich offen für entgegenstehende (Rechts-)ansichten.

Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Du zu den hier aufgeworfenen Punkten substanziell Stellung nehmen würdest. Vielleicht kann ich dann endlich mit dieser Angelegenheit meinen Frieden schließen.

 Danke!

Axel

 

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

elke@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @bera_tips ,

 

vielen Dank für deinen Beitrag.

Wie ich sehe, wurde hier der eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen Artikels über die interationale Seite von eBay eröffnet.

Hierauf haben wir jedoch keinen Zugriff und können auch keine Fallentscheidungen treffen.

Bitte kontaktiere daher gern noch einmal den internationalen Kundenservice von eBay, dein Einspruch wurde jedoch bereits abgelehnt.

Es kann immer nur ein Einspruch pro Fall gesendet werden.

Für eine rechtliche Beratung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.

 

@oskar_der_wikinger danke fürs Markieren.

 

Liebe Grüße

Elke

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Betreff: Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274

Hallo elke@ebay  schaust du hier bitte auch mal, ist von gestern abend?


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