04-01-2026 18:20
Online-Kundendienst, korrigiert offensichtlichen Fehler nicht.
Verkaufsvorgang 134747503716 / Fall.-Nr. 5325272050 / SR#1-471214584141 21-10628-22274
Hallo zusammen, ich möchte hier als privater Verkäufer meinen Fall schildern, an dem ich mir die Zähne ausgebissen habe, sehr zu meinem Ärger, zurückhaltend formuliert:
BEVOR meine Sendung den Käufer überhaupt hätte erreichen können, eröffnete der Ebay online-Kundendienst D nach Meldung meines Käufers „Ware nicht erhalten“ einen Fall unter Nichtbeachtung der eigenen Richtlinien und meiner entsprechenden schriftlichen Hinweise: Fall-Eröffnung bereits 6 Tage nach Versand, übliche Päckchen-Versandzeit (AUSWAHL des Käufers) lt. DHL ca. 3 Wochen, da kleiner abgelegener Ort an der rumänischen Schwarzmeerküste.
Ebay hat aber nicht nur vorzeitig diesen Fall eröffnet, sondern buchte auch noch kurzfristig trotz deutlichen und begründeten Widerspruchs meinerseits den erhaltenen Kaufpreis auf sich zurück und überwies diese Summe umgehend an den Käufer. Auch zu diesem Zeitpunkt hätte die Ware den Käufer noch längst nicht erreichen können. Auch wenn es gem. der entspr. DHL-Seite länger dauert, DHL stellt weltweit zuverlässig zu. Mit nahezu 100 % Wahrscheinlichkeit hat der Käufer nach 3 Wochen zusätzlich zu dem an ihn zurücküberwiesenen Kaufpreis auch noch die Ware erhalten. Und natürlich hielt er in der Folgezeit die Füße still, weil bei Päckchenversand die Zustellung nicht dokumentiert wird.
Alle meine diesbezüglichen Einwände bewirkten nichts, etliche telefonische Rücksprachen, die beim tel. Kundendienst wegen des zeitlichen Fall-Ablaufes zwar Verwunderung auslöste, ihm aber insofern zur Regelung die Befugnis fehlte, etliche Briefe an den online-Kundendienst D im Rahmen des mehrstufigen Fall-Verfahrens, die stets durch unpassende und nicht auf meine Anmerkungen eingehende Textbausteine beantwortet wurden. Hier hat offensichtlich niemand meine Texte lesen wollen, können, mutmaßlich auch nicht sollen, in allen Verfahrensabschnitten bis zum „Endurteil“ blieb es bei meiner „Verurteilung“.
Auf meine daraufhin erfolgte erneute Beschwerde beim online-Kundendienst D meldete sich der online-Kundendienst USA als zuständig. Nach längerem schriftlichem Hin und Her wurde mir im letzten Schreiben zwar dann doch tatsächlich bescheinigt, dass ich den ordnungsgemäßen Versand nachgewiesen, ich aber eine, mir unbekannte und mir durch keine Fundstelle belegte, 30/30 Tagefrist versäumt hätte. Nicht nachvollziehbar, denn noch AM TAG DES ENDURTEILS durch den online-Kundendienst D (Gesamte Verfahrensdauer 9 Tage) schrieb ich abermals, wie oben erwähnt, an eBay D, worauf der USA Customer-Service seinerseits umgehend Kontakt aufnahm. In der Folge blieben wir in regem Meinungsaustausch jedenfalls, was mich angeht, auf US-Seite erkennbar überwiegend jedoch nur per Textbaustein. Denn kein einziges Mal, nie, ist mir es gelungen, dem online-Kundendienst, D oder USA, auch nur ansatzweise irgendeine Stellungnahme zum Ursprung dieser ganzen Angelegenheit zu entlocken oder gar eine Verantwortung dafür zu übernehmen, dass eBay den Fall verfrüht und ihn damit von Anfang an fehlerhaft eröffnete, statt den Antrag des Käufers zurückzuweisen. Für die Lösung eines solchen Falls aber ist wohl kein passender Textbaustein zur Hand. Dann wird eben irgendein Text aus der Schublade gezogen. Anderenfalls nämlich hätte sich der Kundendienst mit diesem Sonder-Fall individuell befassen müssen, was eBay aber nicht vorsieht.
Vielen Dank für Euer Interesse!
Axel
06-01-2026 09:40
Danke für die Wünsche und zurück!
Bis jetzt ist mir, trotz erheblicher, auch zeitintensiver, Anstrengungen meinerseits, eine Klärung, von mir aus auch gegen mich, nicht gelungen, weil keiner der sehr vielen Textbausteine eine Besprechung der hier vorliegenden, aus der Reihe tanzenden Sachlage zum Inhalt hatte. Da käme auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen an, jedenfalls, solange er anonyn bleibt;-)).
Meinen Beruf habe ich erwähnt, damit ich nicht in bester Absicht Rechtsratschläge erhalte, die mir hier mutmaßlich nicht weiterhelfen, die ich aber aus Höflichkeit immer beantworten würde. Dies ist bei seriöser Beantwortung meist nicht in einem Satz zu schaffen, im Gegenteil, einfach erscheinende Problematiken sind, wie überall, bei näherem Hinschauen häufig durchaus komplex.
Grüße
Axel
05-01-2026 22:08
Ein Volljurist wir alles klären ( können )
Viel Erfolg und alles Gute.
05-01-2026 21:43
Man braucht wirklich keine rechtswissenschaftliche Ausbildung, um erkennen zu können, dass die zeitliche Abfolge des Fallverfahrens fehlerhaft ist und somit keine rechtliche Basis für die Weiterungen darstellen kann.
Grüße
Axel
05-01-2026 21:20
@bera_tips schrieb:Hallo, Elke,
vielen Dank für Deine Nachricht, über die ich mich zunächst gefreut habe, da nach, vorsichtig geschätzt, 20 individuellen Eingaben meinerseits mir erstmalig kein Textbaustein geantwortet hat.
Inhaltlich bin ich natürlich weniger erfreut:
Zum mehrfach wiederholten Mal: Der Käufer hat nicht das Ausbleiben der Sendung NACH Ablauf der üblichen Versandzeit gerügt, sondern mehr als 2 Wochen Vorher!! Und der Fall wurde final geschlossen nebst Einzug des Kaufpreises von meinem Privatkonto und Weiterüberweisung des Betrages an den Käufer (Käuferschutz) dann immer noch ca. eine Woche VOR Ablauf der Versandzeit und logischerweise entgegen der eBay-eigenen Vorgaben. Ist denn das alles völlig irrelevant, noch nicht einmal einer Bemerkung wert??
Ich verstehe Dich richtig, dass auch das erste Verfahren, Fall.-Nr. 5325272050, von einem ausländischen Kundendienst betrieben wurde? Das war nicht erkennbar oder wurde bewusst unterdrückt, weder die Namen noch die Sprache gaben insoweit Anlass zu vermuten, dass hier Leute entscheiden, die gar nicht verstehen (können, sollen), was ich vorbringe? Das zweite Verfahren danach, SR#1-471214584141 21-10628-22274, outete sich als US-Kundendienst, das war „die ausländische eBay-Seite“, es ging auf Englisch weiter. Aber diese Seite hat das Fallverfahren nicht durchgeführt.
Verstehe ich Dich weiter richtig, dass, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, ich dem dort zuständigen eBay-Kundendienst praktisch ausgeliefert bin, weil dieser bei einem Hilfeersuchen meinersets seiner Aufgabe schon allein deshalb nicht gerecht werden kann, weil er nicht versteht, was ich sage, er dies aber auch nicht einmal deutlich macht? Ich und mein Umfeld hätten durchaus in einigen anderen Sprachen kommunizieren können.
Und verstehe ich Dich auch dahingehend richtig, dass eBay Deutschland tatsächlich keine Möglichkeit hätte, im berechtigten Interesse eines langjährigen eBay-Deutschland-Mitglieds in bestimmten Fällen wie hier in das grob fehlerhaft geführte Fall-Verfahren korrigierend einzugreifen, alternativ eine Kulanzregelung zu treffen oder zumindest sich für den Blackout des ausländischen Kundendiensts zu entschuldigen?
In jedem Falle hätte ich doch erwartet, dass, unabhängig von Deinen unmittelbaren Möglichkeiten, Du Dich einmal mit meiner Community-Schilderung des streitigen Verfahrensablaufs auseinandersetzt. Ich habe sogar gewagt zu hoffen, dass Du nach Befassen mit meiner Eingabe bestätigen würdest, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Du kannst ja sehen, dass ich mir alle Mühe gegeben habe, um die Sache zu klären, und Du hast auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob ich hier etwas vom Pferd erzähle. Ich habe in meinem Beitrag auch erkennbar keineswegs irgendwelche eBay-AGBs, ich weiß, schwieriges Gelände mit Vorgaben von eBay, und zudem eine Rechtsfrage, zum Thema gemacht, sondern einen unjuristischen technischen Verfahrensablauf.
Dein abschließender Hinweis auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat, bitte entschuldige, ein wenig ein Geschmäckle und erinnert an die Versicherungswirtschaft, die bisweilen gerne auslotet, ob ihre Versicherungsnehmer sich überhaupt nervlich und finanziell in der Lage sehen, gegen ihre Versicherung zu Felde zu ziehen. Alle Vergleiche hinken, so auch dieser, das sei zugestanden, aber dennoch erscheint solch ein Hinweis nicht wirklich partnerschaftlich, jedenfalls nicht in meinem Fall.
Was meine Person konkret angeht, bin ich als Volljurist zunächst mein eigener Ratgeber, bin aber schon aus eigenem Interesse selbstverständlich offen für entgegenstehende (Rechts-)ansichten.
Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Du zu den hier aufgeworfenen Punkten substanziell Stellung nehmen würdest. Vielleicht kann ich dann endlich mit dieser Angelegenheit meinen Frieden schließen.
Danke!
Axel
Na dann solltest du Ahnung haben, @bera_tips .
05-01-2026 21:11
Hallo, Elke,
vielen Dank für Deine Nachricht, über die ich mich zunächst gefreut habe, da nach, vorsichtig geschätzt, 20 individuellen Eingaben meinerseits mir erstmalig kein Textbaustein geantwortet hat.
Inhaltlich bin ich natürlich weniger erfreut:
Zum mehrfach wiederholten Mal: Der Käufer hat nicht das Ausbleiben der Sendung NACH Ablauf der üblichen Versandzeit gerügt, sondern mehr als 2 Wochen Vorher!! Und der Fall wurde final geschlossen nebst Einzug des Kaufpreises von meinem Privatkonto und Weiterüberweisung des Betrages an den Käufer (Käuferschutz) dann immer noch ca. eine Woche VOR Ablauf der Versandzeit und logischerweise entgegen der eBay-eigenen Vorgaben. Ist denn das alles völlig irrelevant, noch nicht einmal einer Bemerkung wert??
Ich verstehe Dich richtig, dass auch das erste Verfahren, Fall.-Nr. 5325272050, von einem ausländischen Kundendienst betrieben wurde? Das war nicht erkennbar oder wurde bewusst unterdrückt, weder die Namen noch die Sprache gaben insoweit Anlass zu vermuten, dass hier Leute entscheiden, die gar nicht verstehen (können, sollen), was ich vorbringe? Das zweite Verfahren danach, SR#1-471214584141 21-10628-22274, outete sich als US-Kundendienst, das war „die ausländische eBay-Seite“, es ging auf Englisch weiter. Aber diese Seite hat das Fallverfahren nicht durchgeführt.
Verstehe ich Dich weiter richtig, dass, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, ich dem dort zuständigen eBay-Kundendienst praktisch ausgeliefert bin, weil dieser bei einem Hilfeersuchen meinersets seiner Aufgabe schon allein deshalb nicht gerecht werden kann, weil er nicht versteht, was ich sage, er dies aber auch nicht einmal deutlich macht? Ich und mein Umfeld hätten durchaus in einigen anderen Sprachen kommunizieren können.
Und verstehe ich Dich auch dahingehend richtig, dass eBay Deutschland tatsächlich keine Möglichkeit hätte, im berechtigten Interesse eines langjährigen eBay-Deutschland-Mitglieds in bestimmten Fällen wie hier in das grob fehlerhaft geführte Fall-Verfahren korrigierend einzugreifen, alternativ eine Kulanzregelung zu treffen oder zumindest sich für den Blackout des ausländischen Kundendiensts zu entschuldigen?
In jedem Falle hätte ich doch erwartet, dass, unabhängig von Deinen unmittelbaren Möglichkeiten, Du Dich einmal mit meiner Community-Schilderung des streitigen Verfahrensablaufs auseinandersetzt. Ich habe sogar gewagt zu hoffen, dass Du nach Befassen mit meiner Eingabe bestätigen würdest, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist. Du kannst ja sehen, dass ich mir alle Mühe gegeben habe, um die Sache zu klären, und Du hast auch die Möglichkeit zu überprüfen, ob ich hier etwas vom Pferd erzähle. Ich habe in meinem Beitrag auch erkennbar keineswegs irgendwelche eBay-AGBs, ich weiß, schwieriges Gelände mit Vorgaben von eBay, und zudem eine Rechtsfrage, zum Thema gemacht, sondern einen unjuristischen technischen Verfahrensablauf.
Dein abschließender Hinweis auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hat, bitte entschuldige, ein wenig ein Geschmäckle und erinnert an die Versicherungswirtschaft, die bisweilen gerne auslotet, ob ihre Versicherungsnehmer sich überhaupt nervlich und finanziell in der Lage sehen, gegen ihre Versicherung zu Felde zu ziehen. Alle Vergleiche hinken, so auch dieser, das sei zugestanden, aber dennoch erscheint solch ein Hinweis nicht wirklich partnerschaftlich, jedenfalls nicht in meinem Fall.
Was meine Person konkret angeht, bin ich als Volljurist zunächst mein eigener Ratgeber, bin aber schon aus eigenem Interesse selbstverständlich offen für entgegenstehende (Rechts-)ansichten.
Ich würde mich deshalb sehr freuen, wenn Du zu den hier aufgeworfenen Punkten substanziell Stellung nehmen würdest. Vielleicht kann ich dann endlich mit dieser Angelegenheit meinen Frieden schließen.
Danke!
Axel
05-01-2026 09:30
Hallo @bera_tips ,
vielen Dank für deinen Beitrag.
Wie ich sehe, wurde hier der eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen Artikels über die interationale Seite von eBay eröffnet.
Hierauf haben wir jedoch keinen Zugriff und können auch keine Fallentscheidungen treffen.
Bitte kontaktiere daher gern noch einmal den internationalen Kundenservice von eBay, dein Einspruch wurde jedoch bereits abgelehnt.
Es kann immer nur ein Einspruch pro Fall gesendet werden.
Für eine rechtliche Beratung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsberatungsstelle.
@oskar_der_wikinger danke fürs Markieren.
Liebe Grüße
Elke
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05-01-2026 09:17