Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Verkäuferschutz bei eBay und hoffe auf eure Einschätzung.
Ich habe meine Bluetooth-Kopfhörer über eBay verkauft. Die Auktion endete am 14.12., der Verkaufspreis lag bei 110 €, zusätzlich hat der Käufer 2,99 € Versandkosten bezahlt. Einen Teil der Versandkosten habe ich selbst übernommen. Der Käufer hat noch am selben Tag bezahlt.
Ich habe das Versandetikett direkt über die eBay-App gekauft und die Sendung am 15.12. morgens in einer Packstation eingeliefert. Dort habe ich meine Postnummer eingegeben, habe aber keinen separaten Einlieferungsnachweis erhalten. Leider habe ich ein Päckchen ohne Sendungsverfolgung verschickt.
Heute sind mir zwei Punkte aufgefallen, die mir Sorgen machen:
1. Der Käufer ist ein neues Konto ohne Bewertungen, Registrierungsdatum ist ebenfalls 14.12.
2. Im Empfängernamen steht etwas wie „X 14“ (ein normaler Vorname + eine zweistellige Zahl). Die Adresse gehört laut Karte zu einem normalen Einfamilienhaus auf dem Land.
Ich habe nun große Angst, dass es sich um einen Betrugsfall handelt und der Käufer in ein paar Tagen einen Fall wegen „Artikel nicht erhalten“ eröffnet und eine Rückerstattung verlangt.
Im Internet liest man oft, dass eBay in solchen Fällen aufgrund des Käuferschutzes zugunsten des Käufers entscheidet. Gleichzeitig habe ich aber auch gelesen, dass man als Verkäufer Verkäuferschutz hat, wenn das Versandetikett über eBay erstellt wurde.
Meine Frage ist daher:
👉 Stimmt es, dass das Erstellen des Versandetiketts über eBay automatisch Verkäuferschutz bietet – auch bei einem Päckchen ohne Sendungsverfolgung?
👉 Oder muss ich trotz allem mit einer Rückerstattung rechnen?
Weihnachten steht vor der Tür und ich würde diese Tage wirklich ungern mit ständiger Sorge verbringen.
Ich wäre sehr dankbar für eure Erfahrungen und Hinweise.
Vielen Dank im Voraus!