27-08-2020 22:25
Hallo,
ich habe in meinen Versandgebühren einen kleinen Aufpreis für Versandkosten (Paket/Klebeband/Sprit) mit drin.
Jetzt hat einer gekauft und Versandgebühren (Hermes) nur für Shop zu Shop bezahlt und nicht die von mir angegebenen und von Ihm durch das Gebot festgelegten Versandkosten.
Ich bin keiner, der sich wegen 1,40 EUR aufregt, aber ohne vorherige Absprache Kosten zu kürzen finde ich frech - auf Nachfrage kommen von ihm merkwürdige Rechtsbelehrungen.
Wie soll ich mich da verhalten?
Ich würde den Kauf gerne abbrechen, aber da muss er ja zustimmen - so wie das aus dem Mailverlauf hervorgeht, wird er das nicht tun.
sc-sonntagsfahrer schrieb:
Hallo,
ich habe in meinen Versandgebühren einen kleinen Aufpreis für Versandkosten (Paket/Klebeband/Sprit) mit drin.
Jetzt hat einer gekauft und Versandgebühren (Hermes) nur für Shop zu Shop bezahlt und nicht die von mir angegebenen und von Ihm durch das Gebot festgelegten Versandkosten.
Ich bin keiner, der sich wegen 1,40 EUR aufregt, aber ohne vorherige Absprache Kosten zu kürzen finde ich frech - auf Nachfrage kommen von ihm merkwürdige Rechtsbelehrungen.
Wie soll ich mich da verhalten?
Ich würde den Kauf gerne abbrechen, aber da muss er ja zustimmen - so wie das aus dem Mailverlauf hervorgeht, wird er das nicht tun.
der Käufer hat das zu zahlen, was im Angebot von Dir angegeben wurde - Du kannst ihn ja mal darauf hinweisen, dass es durchaus legitim ist, zusätzlich zum Porto einen Aufpreis zu verlangen, mal ganz abgesehen davon, dass er seine Äuglein schärfen und schauen sollte, wie sich das ganze bei eBay nennt
... nämlich Verpackung und Versand, und nicht "Porto" und "Versandart"
btw: um welchen Artikel geht es denn überhaupt? ich mal durchgeklickt, da steht überall nur "Hermes Paket", das ist das normale Paket bei Lieferung an die Adresse des Käufers, nicht S2S
nochwas: die Bankverbindung solltest Du aus den Zahlungshinweisen entfernen, die bekommt der Käufer ja wenn er die Kaufabwicklung abschliesst oder Du teilst sie ihm per Mail / Nachricht mit - aber im Angebot für alle sichtbar haben private Bankverbindungen eher nichts zu suchen
ach ja: wenn er den Rest nicht zahlt, eröffnest Du einen Nichtzahlerfall und nennst ihm eine angemessen klar datierte Frist zur Zahlung und dass Du bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurücktrittst, und wenn er den Rest bis dahin nicht zahlt, schliesst Du den Fall mit Verwarnung und überweist ihm das Geld zurück, dazu gibt es eine Nachricht, dass aufgrund der Verweigerung der Restzahlung der Kaufvertrag von IHM nicht erfüllt wurde und Du daher den Kaufvertrag auflöst
Das hat er geschrieben ( deshalb frag ich mich auf welcher Grundlage)
Sehr geehrter Herr Lorenz,
da muss ich sie leider enttäuschen.
Laut immer noch geltender Rechtsprechung mit Urteil dürfen Privatverkäufer keine Kosten für Aufwand / Zeit, Verpackung ( z.B. Klebeband ) u.s.w. geltend machen.
Dieses Recht haben nur gewerbliche Verkäufer - hierbei jedoch nur zum Pauschalbetrag von 7 - 17 Cent !
Ebenso orientiert sich auch Ebay an dieser Regelung und hat die Versandregeln entsprechend vor ein paar Jahren angepasst!
Somit haben sie selbstverständlich " unwissentlich " zu hohe Versandkosten " irrtümlich " angegeben.
Ich denke das die juristische Information alle Irrtümer ausgeräumt haben sollte.
Ich darf von daher in froher Erwartung hoffentlich schon sehr bald bzw. in Kürze mein neues Eigentum in Empfang nehmen können.
Mit freundlichen Grüßen