25-06-2020 18:00
Für mich wäre das eine ganz klare Sache: ich würde die Sendung solange zurückhalten, bis dein Käufer erneut Versandkosten bezahlt. Wieso solltest du dafür aufkommen müssen?
Der Versand (und somit auch das Versandrisiko) trägt bei einem Kauf von privat grundsätzlich immer der Käufer, was sich schlüssig aus § 447 BGB entnehmen lässt. Selbst wenn die Post Mist baut, träfe das Risiko den Käufer und nicht den Verkäufer. Hier ist noch dazu sehr offensichtlich der Käufer selber schuld, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass ihn seine Post erreichen kann.