24-07-2020 12:57
Hallo,
Ist der Verkäufer verpflichtet die Rücksendekosten (Versand) bei beschädigter Ware zu übernehmen, auch wenn er sonst angegeben hat, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt?
Ich bin der Meinung, das der Verkäufer alle Kosten übernehmen muss, wenn seine Ware beschädigt ist.
Gruß Tim
@timde27 schrieb:Hallo,
Ist der Verkäufer verpflichtet die Rücksendekosten (Versand) bei beschädigter Ware zu übernehmen, auch wenn er sonst angegeben hat, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt?
Ich bin der Meinung, das der Verkäufer alle Kosten übernehmen muss, wenn seine Ware beschädigt ist.
Gruß Tim
Moin, Moin
recht hast du.
Rücksendekosten trägt der Käufer, wenn ihm die Ware nicht gefällt und er sie deshalb zurück schickt. Bei defekter Ware trägt der Verkäufer die Rücksendekosten. Dabei ist es im übrigen völlig egal, ob es sich um einen Privatverkäufer oder einen Händler handelt.
...und ergänzend zu @timde27 zutreffender Antwort hier noch die Rechtsgrundlage: § 439 Abs. 2 BGB.