24-07-2020 12:57
Hallo,
Ist der Verkäufer verpflichtet die Rücksendekosten (Versand) bei beschädigter Ware zu übernehmen, auch wenn er sonst angegeben hat, dass der Käufer die Rücksendekosten trägt?
Ich bin der Meinung, das der Verkäufer alle Kosten übernehmen muss, wenn seine Ware beschädigt ist.
Gruß Tim
...und ergänzend zu @timde27 zutreffender Antwort hier noch die Rechtsgrundlage: § 439 Abs. 2 BGB.