23-01-2021 12:12
Hallo Community,
bei den eBay Rechtsfragen hat sich scheinbar ein Fehler eingeschlichen: https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
Hier wird dem privaten Käufer zu einer versicherten (!) Sendung geraten, wenn er bei einem privaten Verkäufer kauft. Bei Verlust hätte der Käufer dann Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versandunternehmen. Das ist juristisch aber nicht so trivial. Immerhin hat in den meisten Fällen der VERKÄUFER einen Vertrag mit dem Versandunternehmen und NICHT der Käufer. Der Käufer hat nur einen Vertrag mit dem Verkäufer. Dementsprechend hat der Käufer auch KEINERLEI Schadensersatzansprüche gegenüber dem Versandunternehmen. Darauf sollte eBay hinweisen. Der Käufer hat nur dann einen Vertrag mit dem Versender, wenn er den Versand direkt in Auftrag gibt, also einen bereits frankierten und bezahlten Versandschein dem Verkäufer zur Verfügung stellt.
Aber was machen Käufer, die Ware und Versand bezahlt haben, bei denen der Verkäufer aber das Versandlabel erstellt hat? Hier ergeben sich zwei unabhängige Rechtsgeschäfte: eines zwischen Käufer und Verkäufer und ein zweites zwischen Verkäufer und Versandunternehmen.
Ich bitte um Korrektur des Artikels auf dem Rechtsportal.
Tag @ultralilli
wir kommst du auf den Joke, wir hier würden oder könnten etwas für dich weiterleiten und Änderungen am Rechtsportal verlangen?
Wenn du gravierende, rechtliche Fehler findest, dann wende dich bitte an ebay direkt. Und füge dazu dann auch die entsprechenden Links im BGB mittels § dazu, damit die verstehen, was du meinst und worum es geht.