13-04-2021 12:31
😎Sonst ist aber alles schick bei dir?
Du wurdest zuletzt im November 2020 bewertet, also von wegen "ich war seit Jahren nicht auf ebay" kann ja wohl kaum stimmen.
Auch die Geschichte mit "aus Versehen" geboten, nehme ich dir nicht ab, zumal du im gleichen Atemzug schreibst, du könntest ihn nicht nutzen.
Aha... falsch gelesen und trotzdem geboten.
Tschüss !
Kann ich dir genau sagen,hi, @cocole1977
weil du gar nicht berechtigt warst, dein Gebot zurückzuziehen, dies geht NUR, wenn du beispielsweise dich vertippt hast oder der Verkäufer nach deinem Gebot die Artikelbeschreibung geändert hat. Das war in deinem Fall nicht so, du hast nicht richtig gelesen, deswegen war deine Gebotsrücknahme nicht berechtigt, sie steht jetzt 12 Monate lang in deinem Profil ersichtlich. Was die meisten Käufer nicht wissen... ihr zerschreddert damit den Verkäufern die Auktionen, denn
§ 6 Satz 7
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.