13-04-2021 12:06
Hallo, darf ich in einer negativen Bewertung erwähnen, dass der Verkäufer sowohl über die Artikelbeschreibung als auch über die Abwicklung gegen Ebay Grundsätze verstößt sowie mich bedroht (alles über das Ebay System belegt und nachvollziehbar) ? Oder verstößt das gegen irgendwelche Ebay Grundsätze für Bewertungen? Nur zur Info: Verkäufer wurde bereits mehrfach von mir gemeldet und lt. Telefongespräch mit der Ebay Kundenbetreuung der Vorgang auch an die Sicherheitsabteilung weitergeleitet.
Hallo,
Bewertungen sollen/müssen immer sachlich und nachvollziehbar sein.
Bedrohung? Ansichtssache.
Von Bedrohnung kannst du schreiben wenn du ein Gerichtsurteil hast.