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Verstöße gegen Ebay Grundsätze und Drohungen in Bewertungen erwähnen

ralfnec
In den Startlöchern

Hallo, darf ich in einer negativen Bewertung erwähnen, dass der Verkäufer sowohl über die Artikelbeschreibung als auch über die Abwicklung gegen Ebay Grundsätze verstößt sowie mich bedroht (alles über das Ebay System belegt und nachvollziehbar) ? Oder verstößt das gegen irgendwelche Ebay Grundsätze für Bewertungen? Nur zur Info: Verkäufer wurde bereits mehrfach von mir gemeldet und lt. Telefongespräch mit der Ebay Kundenbetreuung der Vorgang auch an die Sicherheitsabteilung weitergeleitet.

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@ralfnec  schrieb:

Hallo, darf ich in einer negativen Bewertung erwähnen, dass der Verkäufer sowohl über die Artikelbeschreibung als auch über die Abwicklung gegen Ebay Grundsätze verstößt sowie mich bedroht (alles über das Ebay System belegt und nachvollziehbar) ? Oder verstößt das gegen irgendwelche Ebay Grundsätze für Bewertungen? Nur zur Info: Verkäufer wurde bereits mehrfach von mir gemeldet und lt. Telefongespräch mit der Ebay Kundenbetreuung der Vorgang auch an die Sicherheitsabteilung weitergeleitet.


 

 

 

Tagchen @ralfnec  verzichte darauf schlauerweise... ansonsten sieht sich ebay gezwungen, die Bewertung gänzlich oder auch nur den Text zu löschen.  Bleib sachlich im Kommentar, erwähne nicht ebay oder Paypal.

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @ralfnec 

 

Es geht aber nicht zufällig um die letzte von dir abgegebene BW?

 

Das wäre nämlich interessant!

Hallo,

 

Bewertungen sollen/müssen immer sachlich und nachvollziehbar sein.

 

Bedrohung? Ansichtssache.

Von Bedrohnung kannst du schreiben wenn du ein Gerichtsurteil hast.

 

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