18-04-2021 13:45 - bearbeitet 18-04-2021 13:46
Hallo
Ich bin seit 2006 bei Ebay, habe fast 1200 Auktionen erfolgreich abgeschlossen und werde nun mit einer Angelegenherit konfrontiert, die definitiv das Aus bedeuten würde, sollte sich dieses Handeln seitens Ebay bestätigen.
Am 14.04. stellte ich einen Fehler an meinem PC fest und tat die Grafikkarte als Verursacher auf. Am 15.04. kaufte ich mir eine Neue und stellte die Gebrauchte in Ebay mit dem Vermerk" Defekt" in eine Auktion (Artikel-Nr 114766695057). Am 16.04. stellte ich fest, dass die Grafikkarte nicht Defekt sondern in Ordnung ist, weswegen ich mich entschloss die Auktion mit der Bemerkung, dass sich die Artikeleigenschaften geändert haben, nach Löschung aller Gebote zu beenden. Kurz darauf erstellte ich eine neue Auktion, in der ich die Grafikkarte nun als intakt anbiete (Auktion läuft noch Artikel-Nr: 114769647289).
Für den Abbruch der Auktion stellt mir Ebay nun 66,- € in Rechnung, da zur Zeit der Beendigung der Preis bei 660,- € lag.
Das kann doch nicht Richtig sein.
Ich bitte in der Community um Aufklärung.
Danke und Grüße
Guten Tag @daytonaracer
nur weil der Artikel besser war als du angegeben hast, darfst du nicht einfach mal eben Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, das war ein gravierender Fehler.
Im übrigen hätte der Höchstbieter Anspruch auf den Artikel und könnte diesen notfalls auch gerichtlich einklagen.
https://www.ebay.de/help/selling/listings/creating-managing-listings/canceling-listing?id=4146
Ob Sie ein Auktionsangebot vorzeitig beenden dürfen, hängt davon ab, ob bereits Gebote abgegeben wurden, wie lange die Auktion noch läuft und ob Sie einen Mindestpreis festgelegt haben.
Unter folgenden Bedingungen können Sie Ihr Auktionsangebot vorzeitig beenden:
Geht man nach obigem Text, wird es wohl so sein, dass du schon einmal ein Angebot vorzeitig beendet hast und ebay jetzt eben die vollen Gebühren erhebt.