08-07-2021 10:59
Hallo liebe Community,
in meinem nicht ganz eindeutigen Fall (vllt Auslegungssache?) weigert sich ein Verkäufer auf kleinanzeigen den Verkauf abzuschließen.
Ich bot ihn einen Betrag, er sendete mir daraufhin die paypal Adresse, ich überwies den Betrag per Dienstleistung, wenig später behauptet er, dass er gar nicht ja gesagt hätte zum Betrag (nein sagte er jedoch explizit auch nicht und gab mir schließlich sofort die Daten zur Überweisung weiter) , er überwies den Betrag zurück und will vom Verkauf zurücktreten.
Ist dieser nicht bereits rechtskräftig gewesen? Danke für die Antworten
Hallo!
@alex.zech90 Ich weiß nicht, wie das bei eBay Kleinanzeigen geregelt ist. Das ist eine andere Plattform.
An sich könnte man- denke ich- schon sagen, daß ihr einen Vertrag habt. Den müsstest du dann auf anderem Weg durchsetzen.
Aber was willst du machen? An sich ist das sicherste bei KA, daß man zum VK direkt hingeht und dann die Ware bezahlt und mitnimmt. Nun hat er dir die Paypaladresse gegeben, was ja darauf hindeutet, daß er einverstanden war und dann aber wieder nicht. Und hat dir das Geld zum Glück zurückgeschickt.
Wäre es so ein Schnäppchen für dich gewesen? Ich selbst wäre bei einem solchen Hickhack immer froh, wenn es glimpflich ausgeht.