08-12-2020 21:57
Hallo,
teile der Verkäuferin mit das du Strafanzeige wegen Warenunterschlagung stellst wenn sie den Artikel nicht liefert.
Kostet kein Geld und spart den Anwalt.
Mach deiner Verkäuferin klar das du mit
ihrem Scheidungskrieg nichts zu tun hast.
Du hast auf das von ihr hinterlegte Konto überwiesen
und mehr kannst du auch nicht machen.
Notfalls musst du da witklich eine Anzeige erstatten.
Weil so einfach kann sich deine Verkäuferin das nicht machen.
Wäre ja noch schöner wenn du 2 mal bezahlen sollst
weil sie ihre Daten nicht ordendlich hinterlegt.
@marjellschellenber_0 schrieb:
Hallo. Habe die Ware per Überweisung an die angegebene Bankverbindung bezahlt. Das war vor 5 Tagen. Heute schreibt Verkäufer Geld ist nicht angekommen. Ging wohl an Ex Mann. Soll an neue Bankverbindung überweisen. Kriege doch jetzt das Geld von der vorherigen überweisung nach der Zeit nicht zurück. Ist doch auch nicht meine Schuld wenn Verkäufer falsche Daten reinsetzt. Was soll ich tun?
Schreib der Verkäuferin, dass es ihr Problem ist, wie sie die Kohle vom Ex-Mann bekommt. Du hast auf die bei ebay hinterlegte Bankverbindung überwiesen und damit Anspruch auf den Artikel. Es ist Aufgabe des Verkäufers, darauf zu achten, dass die richtige Bankverbindung hinterlegt ist. Du musst kein zweites Mal zahlen und Du musst auch nicht zusehen, wie Du das Geld zurück bekommst.
Leider wird Dir ebay bei deinem Problem nicht helfen, weil Du bei Überweisung keinen Käuferschutz hast. Du musst die Verkäuferin also selbst überzeuen oder einen Anwalt beauftragen, der Dir hilft.