09-11-2020 12:54
Hallo Zusammen,
nicht verkaufte Artikel werden ja automatisch wiedereingestellt, dies möchte ich aber nun verhindern und im Idealfall auch auf bereits bestehende Angebote anwenden.
Wenn ich es, wie in der Hilfe beschrieben, versuche kommt nur eine Meldung, dass ich leider nicht den Verkaufsmanager Pro verwende 😞
Würde ich über Hilfe und/oder Tipps freuen...
Hallo @mifi_468504
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Hast du mal deine Rechnungen angesehen?
Über 700 Artikel gelistet, bist sicher, dass du nicht gewerblich handelst?
Nimm das erweiterte Verkaufsformular, nur dort kannst du (vielleicht) die Option des automatischen Wiedereinstellens noch abwählen.
Ja, genau darum geht es ja.... Sammlungsverkauf und Anzahl der Artikel.
Als Verkäufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Am 1. Januar 2019 trat das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (§§ 22f und 25e UStG) in Kraft. Das neue Gesetz bewirkt Änderungen des Umsatzsteuergesetzes in Bezug auf die Haftung von elektronischen Marktplätzen und schreibt diesen vor, bestimmte Daten von Verkäufern zu erheben.
Aufgrund des neuen Gesetzes ist eBay verpflichtet sicherzustellen, dass Verkäufer, die gemäß dem deutschen Umsatzsteuergesetz Unternehmer sind, sich auch bei eBay als gewerbliche Verkäufer anmelden.
Danach gilt ein Verkäufer als Unternehmer, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierunter fällt jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Laut den Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen an die deutschen Finanzbehörden gilt ein Umsatz von 17.500 Euro oder mehr innerhalb eines Kalenderjahres als deutliches Anzeichen dafür, dass der Verkäufer eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt und eine Anmeldung als gewerblicher Verkäufer bei eBay erforderlich ist.
Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.
Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
Sie handeln typischerweise als Unternehmer bzw. gewerblich, wenn Sie:
Als Indiz für gewerbliches Handeln gilt nach der Rechtsprechung:
Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.