27-12-2020 23:03
Hallo @ml20-8
Solange du nicht beweisen kannst das die Jacke nicht echt ist
kannst du garnichts machen.
Dein Verkäufer wird ja jetzt nicht so einfach zugeben das er
dir einen Fake angedreht hat.
Gruß
Hallo @ml20-8
nach fast einem Jahr ist es so gut wie unmöglich, da noch etwas zu machen. Da ist einfach zu viel Zeit vergangen. Zumal bei einem Kleidungsstück tatsächlich das Problem besteht, die Eigentumsverhältnisse der Vergangenheit gerichtsfest zu belegen. Ist ja nicht so wie bei einem KFZ mit Fahrgestellnummer und Fahrzeugschein, mit der die Historie nachvollzogen werden könnte. Oder wie bei einem Gerät mit Seriennummer, zu dem man die entsprechende Rechnung mit den Daten des Vorbesitzers hätte.
@ml20-8 schrieb:
Guten Tag, ich habe am 14 Januar 2020 eine Jacke gekauft über einen Verkäufer bei Ebay. Nun sieht es so aus das es sich um eine Fälschung handelt. Wie kann ich jetzt vorgehen? Ich würde gerne den Verkäufer kontaktieren und mein Geld zurückbekommen. Ich habe den Artikel über eine Versteigerung gekauft.
Nach fast einem Jahr wirst Du wohl eher nicht nachweisen können, dass es sich genau um diese Jacke handelt, die Du hier auf ebay gekauft hast. Die kannst du sonstwo her haben, wenn Dir erst nach fast einem Jahr auffällt, dass es ein Fake ist.
Über ebay kannst Du da auch nichts mehr regeln. Da sind längst alle Fristen abgelaufen.