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Ware im Warenkorb

Habe einen Preisvorschlag gemacht und der Verkäufer (es ist ein privater Verkäufer) hat den Preisvorschlag akzeptiert

ich schaue in meim  Warenkorb und er Artikel liegt sort drin ich kann ihn nicht löschen da ich ihn angeblich verbindlich

gekauft haben soll Da der Artikel sehr teuer ist und ich abeitslos bin kann ich ihn nicht bezahlen. Das habe ich auch dem Verkäufer

geschreiben. Ich habe ihn gebeten den Kauf abzubrechen er schreibt das kann er nicht ich muss es machen .Ich weiss gar nicht

wie das geht, habe sowas noch nie gemacht . Der Artikel liegt jetzt schon 2 Wochen im Warenkorb, wer kann mir helfen

bei meinem Problem

Akzeptiert Lösungen (0)

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@1628elisabeth  schrieb:

Habe einen Preisvorschlag gemacht und der Verkäufer (es ist ein privater Verkäufer) hat den Preisvorschlag akzeptiert

ich schaue in meim  Warenkorb und er Artikel liegt sort drin ich kann ihn nicht löschen da ich ihn angeblich verbindlich

gekauft haben soll Da der Artikel sehr teuer ist und ich abeitslos bin kann ich ihn nicht bezahlen. Das habe ich auch dem Verkäufer

geschreiben. Ich habe ihn gebeten den Kauf abzubrechen er schreibt das kann er nicht ich muss es machen .Ich weiss gar nicht

wie das geht, habe sowas noch nie gemacht . Der Artikel liegt jetzt schon 2 Wochen im Warenkorb, wer kann mir helfen

bei meinem Problem


Bei Deinem Problem kann Dir vielleicht ein Schuldnerberater helfen. Wer verbindliche Preisvorschläge auf teure Artikel macht, obwohl er arbeitslos ist und kein Geld hat, der hat Probleme und sollte sich helfen lassen.

 

Du hast den Artikel gekauft. Nicht nur angeblich, sondern rechtsverbindlich. Darauf wurdest du hingewiesen, als Du den Preisvorschlag gemacht hast. Es stand klar und deutlich da, dass du den Kauf abschließen (also bezahlen!) musst, wenn der Verkäufer den Preisvorschlag annimmt.

 

Du hast weder ein Recht auf einen Kaufabbruch, noch kannst du den selbst einleiten. Der Verkäufer kann die Zahlung des Artikels verlangen. Er kann die Zahlung auch einklagen und Du zahlst dann die Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Bei Deinem Problem kann Dir weder jemand aus dem Nutzer-Forum helfen, noch kann ebay das. Ebay ist nicht der Vertragspartner. Besorge das Geld und bezahle. Ebay ist nunmal kein OnlineSpiel, wo man herumprobieren und alles wieder rückgängig machen kann. Hier kann jeder Klick bares Geld kosten - und zwar echtes Geld.

Preisvorschläge sind verbindlich und du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag!

WARUM mach man Preisvorschläge wenn man sie NICHT bezahlen kann?

Nur um die Verkäufer zu ärgern? Unglaublich sowas.

Du hast den Artikel zu bezahlen und zwar schleunigst. Und wenn der VK endlich einen Fall aufmachen würde wegen eines nicht bezahlten Artikels dann gibts noch den Eintrag für dich! Zurecht!

Und wenn es um einen größeren Betrag geht, könnte der VK durchaus rechtliche Schritte gegen dich einleiten.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder